Handels- und Unternehmensregister

Handels- und Unternehmensregister

Handels- und Unternehmensregister bieten dem Geschäftsverkehr die Möglichkeit zu einfacher und zuverlässiger Information über die wichtigsten Tatsachen und Rechtsverhältnisse der Geschäftspartner.

Unternehmen ist vorgeschrieben, welche Eintragungen sie vorzunehmen haben. Diese sind meist mit Gebühren verbunden.

Unentbehrlich für einen funktionierenden Geschäftsverkehr ist die Möglichkeit einfacher und zuverlässiger Informationsbeschaffung über die wichtigsten Tatsachen und Rechtsverhältnisse der Geschäftspartner. Diesem Bedürfnis dient vor allem das Handelsregister, das von den Amtsgerichten geführt wird. Alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse werden hier vollständig und zuverlässig nachgewiesen. Das Handelsregister ist öffentlich und bietet deshalb allen Interessierten die Möglichkeit, darin gebührenfrei Einsicht zu nehmen. Zum 1. Januar 2007 wurden die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister von der bisherigen Papierform auf den elektronischen Betrieb umgestellt.

Neben dem elektronischen Handelsregister wurde auch ein zentrales Unternehmensregister im elektronischen Bundesanzeiger online geschaltet. Damit sind die wichtigsten veröffentlichungspflichtigen Daten eines Unternehmens zentral zusammengeführt und unter www.unternehmensregister.de einsehbar und abrufbar. Grundlage für diese weit reichenden Änderungen ist das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene »Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)«.

Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene werden in regelmäßigen Abständen Weiterentwicklungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Unternehmens- und Handelsregister diskutiert. An den Gesetzgebungsverfahren beteiligt sich der BDI unter anderen mit Stellungnahmen.

Wichtige Stellungnahmen des BDI aus diesem Bereich:

Stellungnahme vom 4. November 2010 zur zweiten Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung

Stellungnahme vom 11. Februar 2010 zum Grünbuch der EU-Kommission zur Verknüpfung von Unternehmensregistern

Stellungnahme vom 14. März 2006 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie des Unternehmensregister (EHUG)

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