IED-Richtlinie
BDI
Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED)
Mit Datum vom 25. November 2011 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Rektorsicherheit den Entwurf eines Gesetzes und einer ersten Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vorgelegt.Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) ist am 6. Januar 2011 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen. Die vorgelegten Referentenentwürfe dienen der Umsetzung.
Der BDI unterstützt das Ziel der Richtlinie, die Umweltverschmutzung durch Industrieemissionen weiter zu verringern und für die Unternehmen in der Europäischen Union gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Um diesem Ziel gerecht zu werden, sollten bei der Umsetzung der Richtlinienvorgaben in deutsches Recht keine Verschärfungen erfolgen. Es darf nicht zu neuen Wettbewerbsverzerrungen für Unternehmen im europäischen Vergleich kommen.
Nach Auffassung des BDI müssen der Entwurf und die erste Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) in deutsches Recht erheblich nachgebessert werden.
Der BDI spricht sich u. a. dafür aus, dass die neu eingeführten Regelungen der EU-Richtlinie nur für Anlagen im Sinne der Richtlinie eingeführt werden. Nicht-IED-Anlagen sollten diesen verschärften Anforderungen nicht unterliegen.
Die Regelungen zum Bericht über den Ausgangszustand des Bodens bedürfen einer grundlegenden Überarbeitung. Wesentliche Kriterien für die Art und den Umfang des Berichtes müssen bereits auf Bundesebene vorgegeben werden, um eine einheitliche Rechtsanwendung in Deutschland sicherzustellen. Unsicherheiten im Vollzug müssen vermieden werden. Die Übernahme der abstrakten Begrifflichkeiten der IED-Richtlinie reicht dafür nicht aus.
Der BDI setzt sich weiterhin dafür ein, dass die neuen Regelungen zur Überprüfung und Aktualisierung der Genehmigungsauflagen sachgerecht umgesetzt werden. Es sind Konkretisierungen dahingehend erforderlich, dass es in der Praxis überhaupt möglich ist, die zur Einhaltung der Vorgaben notwendigen Prozesse durchzuführen, um neue beste verfügbare Techniken einzuführen.
Auch sollten keine über die Anforderungen der IED-Richtlinie hinausgehenden Pflichten zur Veröffentlichung von Genehmigungsunterlagen im Internet geschaffen werden. Die Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der neuen Industrieemissionen-Verordnung Wasser sollten an die Praxis des BImSchG angepasst werden.
Letztlich sollte das Rechtsetzungsverfahren zur Umsetzung der IED genutzt werden, um den Bürokratieabbau im Umweltrecht voranzutreiben und Genehmigungs- verfahren zu optimieren. Der BDI hat mit einem Forderungskatalog zu Bürokratieabbau und Genehmigungsverfahren im Umweltrecht hierzu Vorschläge eingebracht.
IVU-Richtlinie - BDI Stellungnahmen
- Positionspapier zu den Entwürfen eines Gesetzes und einer ersten Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen , 11.01.2012
- Positionspapier zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in deutsches Recht, 10. Juni 2011
- BDI-Position zum Gemeinsamen Standpunkt der IED-Richtlinie und zum Entwurf des Berichterstatters, 10.03.2010
- BDI-Stellungnahme zum Berichtsentwurf zur IVU-Richtlinie, 3. September 2008
- BDI-Stellungnahme Neufassung IVU-Richtlinie, 26. Mai 2008
