Institutionelle Ordnung
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Nachdem alle 27 EU-Mitgliedstaaten den Vertrag von Lissabon, zur institutionellen Reform der EU, ratifiziert hatten, ist er zum 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.
Der Vertrag von Lissabon sorgt durch eine Reihe von Neuerungen für eine verbesserte Handlungsfähigkeit der auf 27 Mitgliedstaaten angewachsenen Europäischen Union. Dazu gehören eine bessere Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten, z. B. durch die Einführung der neuen Kompetenzkategorien und eines Klagerechts der nationalen Parlamente. Außerdem wird der Ministerrat künftig häufiger nach dem Mehrheitsprinzip entscheiden. Die Mitentscheidung wird zum Regelgesetzgebungsverfahren. Trotz Kritik an manchem Detail befürwortet die deutsche Industrie den Vertrag von Lissabon. Mit ihm wird die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union entscheidend verbessert und damit werden verlässlichere Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung der Wirtschaft im EU-Binnenmarkt geschaffen.