Institutionelle Ordnung

Lissabon-Vertrag

Neuer Vertrag steigert die Handlungsfähigkeit der EU

  © Europäische Kommission
04.11.2009

Jetzt ist der Weg frei für eine grundlegende Vertragsreform der Europäischen Union.

Mit seiner Unterschrift hat der Präsident der Tschechischen Republik, Václav Klaus, den Weg frei gemacht. Der Vertrag von Lissabon wird zum 1.Dezember 2009 in Kraft treten. 

Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft kündigte an, umgehend einen EU-Sondergipfel einzuberufen, um die Besetzungen für die neugeschaffenen Posten des EU-Ratspräsidenten sowie des Hohen Vertreters für die Außen und Sicherheitspolitik festzulegen. Auf dem Gipfel sollen ebenfalls die Mitglieder der neuen EU-Kommission nominiert werden.

Der Vertrag von Lissabon sorgt durch eine Reihe von Neuerungen für eine verbesserte Handlungsfähigkeit der auf 27 Mitgliedstaaten angewachsenen Europäischen Union. Dazu gehören eine bessere Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten, z. B. durch die Einführung der neuen Kompetenzkategorien und eines Klagerechts der nationalen Parlamente. Außerdem wird der Ministerrat künftig häufiger nachdem Mehrheitsprinzip entscheiden. Die Mitentscheidung wird zum Regelgesetzgebungsverfahren.




Bitte Felder mit * ausfüllen!

Ihre Mail wurde erfolgreich versendet.

Herzlichen Dank, dass Sie diese Seite weitergeleitet haben

Bitte Felder mit * ausfüllen!

Dialogcenter