Institutionelle Ordnung

Brüssel

Kommission und Parlament starten gemeinsames Transparenzregister

   © BDI/adpic.de
19.07.2011

Europäische Kommission und Europäische Parlament haben ein gemeinsames öffentliches Transparenzregister für Interessenvertreter gestartet.

Das neue Register löst die bestehenden Register der beiden EU-Institutionen ab.

Die bereits bisher im Register der Kommission eingetragenen Organisationen werden automatisch in das neue Register übertragen. Sie haben maximal ein Jahr Zeit, ihre Angaben den neuen Anforderungen anzupassen. Zusätzlich zu den bisherigen Angaben muss jetzt die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter angegeben werden, die als Interessenvertreter gegenüber den EU-Institutionen arbeiten. Registrierte Interessenvertreter müssen außerdem angeben, zu welchen Initiativen der EU-Institutionen sie aktiv sind. Die Eintragung im Register wird zur Voraussetzung zur Erteilung eines Dauerausweises für das Europäische Parlament.

Der bisher nur auf Englisch vorliegende Leitfaden (»Transparency Register Compliance Guidelines«) enthält nähere Erläuterungen zur Berechnung der finanziellen Aufwendungen. In die Berechnung sollen vor allem die Personal-, Verwaltungs- und Veranstaltungskosten einfließen, die für Interessenvertretung bei den EU-Institutionen anteilig anfallen. Außerdem sollen Kosten für entsprechende Dienstleistungen einberechnet werden. Kosten für Mitgliedschaften sollen nicht eingerechnet werden, wenn die Organisation selbst im Register eingetragen ist.

 Der für das Register zuständige Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič erklärte: »Die Transparenz bei den politischen Entscheidungsprozessen auf europäischer Ebene ist wieder ein gutes Stück vorangekommen. Sämtliche Organisationen, ob Wirtschafts- oder Berufsverbände, NRO, Denkfabriken und sonstige Interessenvertreter, die nichts zu verbergen haben und die EU-Organe und die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit aufklären, werden sich in dem Register wiederfinden.« Er ergänzte: »All diejenigen, die nicht im Register sind, werden sich fragen lassen müssen, warum sie nicht transparent sind – für sie wird die tägliche Arbeit dadurch, dass sie nicht registriert sind, vor allem durch die Vorgaben des EPs schwieriger werden.«

Selbst die Nichtregierungsorganisation Alter-EU begrüßte den Start des neuen Registers. Dass die Registrierung im Register eine Voraussetzung für einen EP-Dauerausweis werde sowie dass jede registrierte Organisation die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter angeben müsse, sei erfreulich. Kritisiert wird von Alter- EU vor allem, dass das neue Register nicht rechtlich verpflichtend sei.

Das gemeinsame Transparenzregister von Kommission und Parlament ist im Netz hier, das Transparency Register Compliance Guidelines (bisher nur auf Englisch) hier zu finden.





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