Institutionelle Ordnung

EU-Trio

Ungarische EU-Ratspräsidentschaft startet turbulent

 © BDI/fotolia (Dreadlock)
03.02.2011

Die ungarische Regierung hat im Januar 2011 die Präsidentschaft des EU-Ministerrates übernommen.

Die ersten Wochen der ungarischen Präsidentschaft waren von der Diskussion über das neue ungarische Mediengesetz sowie Sondersteuern für bestimmte Branchen überschattet.

Die Prioritäten der ungarischen Präsidentschaft liegen zwischen dem kurzfristigen Ziel der Stabilisierung der Euro-Zone und den langfristigen Zielen von mehr Wachstum und Beschäftigung im Rahmen der »Europa 2020«-Strategie.

Die Lösung der gegenwärtigen Schuldenkrise in der EU wird eine hervorgehobene Rolle in den kommenden Monaten spielen – und dabei möglicherweise andere Themen verdrängen. Die politisch bereits beim letzten Gipfel im Dezember 2010 vereinbarten Maßnahmen wie der schärfere Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie die engere wirtschaftspolitische Koordinierung sollen bis Juni im EU-Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden. Beim Gipfel im März soll außerdem die zukünftige Ausgestaltung des dauerhaften Euro-Rettungsschirms unter dem Titel »European Stability Mechanism« (ESM) beschlossen werden. Außerdem könnten aufgrund einer eventuellen Ausweitung der Krise jederzeit weitere kurzfristige Notmaßnahmen erforderlich werden.

Die ungarische Regierung hat vier inhaltliche Schwerpunkte für ihre Präsidentschaft benannt:

  • Wachstum und Beschäftigung stärken zur Bewahrung des europäischen Sozialmodells,
  • ein stärkeres Europa,
  • eine bürgernahe Europäische Union und
  • die EU-Erweiterung sowie Nachbarschaftspolitik.

Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Präsidentschaft wird die Energiepolitik sein: Bei einem Schwerpunktgipfel am 4. Februar 2011 wollen die EU-Staats- und Regierungschefs über die Ausgestaltung der EU-Energiepolitik bis 2020 sprechen. Die Strategie »Energie 2020« von EU-Kommissar Günther Oettinger hatte die Verfehlung des 20-Prozent-Einsparziels prognostiziert und weitere Maßnahmen ankündigt.

Weitere Energiethemen werden Infrastruktur, Außenbeziehungen und Technologien sein. Spezielle Interessen der ungarischen Ratspräsidentschaft sind darüber hinaus der Binnenmarkt und eine sichere Energieversorgung. Deshalb wird sie bemüht sein, zügig im Rat Verhandlungen über ein Finanzierungsinstrument für Energieprojekte, wie etwa Infrastrukturmaßnahmen, anzustoßen.

Unter ungarischer Präsidentschaft wird voraussichtlich erstmals das Instrument der Verstärkten Zusammenarbeit (Art. 20 EUV) zur Anwendung kommen. Nach Scheitern der Verhandlungen über ein gemeinsames EU-Patent haben mehrere Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Frankreich, ein Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit zu diesem Thema beantragt. Inzwischen haben sich mehr als die erforderlichen neun Mitgliedstaaten dem Antrag angeschlossen. Die Kommission hat daher einen formellen Vorschlag für die Einleitung der Verstärkten Zusammenarbeit vorgelegt, der vom Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments bereits angenommen worden ist und voraussichtlich im Februar vom Plenum des Parlaments beschlossen werden soll.

Die Webseite der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft finden Sie hier.





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