Kabotage im Güterkraftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes und die Liberalisierung des Güterverkehrsmarktes haben deutliche Standortverbesserungen und Erleichterungen für die Wirtschaft zur Folge gehabt.
Angesichts des erwarteten Verkehrswachstums müssen die politischen Anstrengungen darauf gerichtet sein, Transporte und Transportabläufe nicht zum Engpass der wirtschaftlichen Entwicklung werden zu lassen. Der BDI begrüßt daher die Bemühungen der EU-Kommission für eine europaweite Neuregelung der Kabotage. Mit der Liberalisierung des europäischen Güterverkehrsmarktes zum 1. Juli 1998 wurde auch die so genannte Kabotage weitgehend freigegeben. Als Kabotage werden die Verkehrsleistungen bezeichnet, die in einem Land durch Güterkraftverkehrsunternehmen erbracht werden, die ihren Sitz in einem anderen Land haben.Die Kabotage stellt insofern ein Instrument zur Vermeidung von Leerfahrten dar, deren Anteil im Fernbereich bei 10 % und im Nah- sowie Regionalbereich bei 19 % der Gesamtfahrleistung in Deutschland liegt. Damit kann Kabotage zur betriebs- wirtschaftlichen und umweltschonenden Optimierung der Transportabläufe im Güterverkehr beitragen. Der BDI spricht sich daher für eine liberale Handhabung der Regelungen zur Kabotage aus und plädiert im Grundsatz für eine Freigabe bestehender Kabotagebeschränkungen.
Nach wie vor bestehen jedoch Defizite in der Harmonisierung der Wettbewerbs- bedingungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. So haben die großen Unterschiede in der Besteuerung von gewerblich genutzten Dieselkraftstoffen Wettbewerbs- verzerrungen zur Folge. Sie müssen so rasch wie möglich abgebaut werden. Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Harmonisierung sollten indes nicht von den Grundsätzen der Marktöffnung ablenken und dürfen nicht für eine restriktivere Auslegung bereits umgesetzter Liberalisierungsmaßnahmen herangezogen werden.
- Position Paper Cabotage, 5. Dezember 2007
- Positionspapier Kabotage, 5. Dezember 2007
