Kapitalmarkt

Beteiligungstransparenz

BDI für schärfere Transparenzregeln am Kapitalmarkt

22.02.2010

In einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium fordert der BDI Gesetzesänderungen im Kapitalmarktrecht.

„Angesichts aktueller Entwicklungen auf dem internationalen und deutschen Übernahmemarkt hält der BDI eine Anpassung der kapitalmarktrechtlichen Transparenzvorschriften für dringend erforderlich“, heißt es in einem Schreiben von BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf an die Bundesministerien für Finanzen, Wirtschaft und Justiz. Marktteilnehmern ist es derzeit möglich, hohe Beteiligungen an Zielgesellschaften aufzubauen, ohne ihre Zugriffsmöglichkeiten offenlegen zu müssen. Die gravierenden Folgen der Wirt­schafts- und Finanzkrise für die Realwirtschaft unterstreichen einmal mehr die Dringlichkeit eines „level playing field“ an den Finanzmärkten. 

In einem Eckpunktepapier hat der BDI Vorschläge unterbreitet, wie ein unbemerktes „Anschleichen“ von Investoren an Zielunternehmen künftig verhindert werden kann. Insbesondere soge­nannte „Cash Equity Swaps“, die nach geltendem Recht nicht melde­pflichtig sind, sollten künftig in die gesetzlichen Zurechnungstatbestände des WpHG und des WpÜG einbezogen werden. Neben den offenkundigen Lücken in der Beteiligungstransparenz hat sich gezeigt, dass Leerverkäufe und das sogenannte „Empty Voting“ das ord­nungsgemäße Funktionieren der Kapitalmärkte stören können. Auch hierzu enthält das BDI-Papier erweiterte Transparenzregeln.  

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