Positionspapier Klimaschutz nach Kopenhagen – mit Investitionen und Innovationen auf dem Weg in eine Low Carbon Economy
Mit Blick auf die UN-Klimaschutzverhandlungen in diesem Jahr hat der BDI ein Positionspapier mit dem Titel „Klimaschutz nach Kopenhagen – mit Investitionen und Innovationen auf dem Weg in eine Low Carbon Economy“ erarbeitet. Ziel des Papiers ist es, vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen auf dem Gebiet der deutschen, europäischen und internationalen Klimapolitik, die für den BDI wichtigen Grundsätze und Forderungen in diesen Bereichen darzustellen.
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Handel und Umwelt: Chancen nutzen, Protektionismus, Handelsverzerrungen und Bürokratielasten vermeiden
Um ehrgeizige Klima- und Umweltschutzziele zu erreichen und daraus resultierende Wettbewerbsnachteile für die Wirtschaft auszugleichen, wird in Europa und international auch der Einsatz handelspolitischer Instrumente erwogen
Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion stehen zwei Ansätze: Grenzanpassungsmaßnahmen in Form von Zusatzzöllen für vermeintlich klimaunfreundliche Importe in die EU bzw. als Verpflichtung, für diese Importe Emissionsrechte zu kaufen, und Zollsenkungen für umweltfreundliche Güter und Dienstleistungen im Rahmen der sog. Doha Development Agenda (DDA) der Welthandelsorganisation (WTO).
Aus Sicht des BDI würden Klimazölle und ähnliche Maßnahmen höchstens marginale Beiträge zum Klimaschutz liefen, aber mit Sicherheit zu erheblichen Belastungen des europäischen Außenhandels führen. Auch Umweltgüterinitiativen können am Ende durch neue Grenzabfertigungsproblmem und Bürokratielasten den Handel mit umweltrelevanten Technologien belasten.
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Erklärung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie anlässlich der Klimakonferenz in Kopenhagen
Der BDI bekennt sich zum Klimaschutz. Er setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass ein weltweiter Fahrplan zur Reduktion von Treibhausgasemissionen festgelegt wird, und zwar verbindlich. Angesichts der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise ist dabei zwingend auf ein Gleichgewicht von ökonomischen und ökologischen Entwicklungen zu achten. Der Klimaschutz kann wirkungsvoll nur auf weltweiter Ebene vorangebracht werden. Das erfordert auf der Klimakonferenz in Kopenhagen Anstrengungen aller Beteiligten.
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Positionspapier künftigen Regelungen für die Versteigerung von EU-Zertifikaten
Artikel 10, Abs. 4 der Emissionshandelsänderungsrichtlinie legt fest, dass die Kommission bis zum 30. Juni 2010 eine Verordnung über den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung erlässt, um ein offenes, transparentes, harmonisiertes und nicht diskriminierendes Verfahren sicherzustellen. Die Versteigerungen sollen so konzipiert werden, dass alle „ETS-Pflichtigen“ einen uneingeschränkten, fairen und gleichberechtigten Zugang und alle Teilnehmer zum selben Zeitpunkt Zugang zu denselben Informationen haben. Die Organisation der Versteigerungen und die Teilnahme daran sollen kosteneffizient sein; unnötige Verwaltungskosten sind zu vermeiden.
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Diskussionspapier Klimaschutz durch Technologien – von der Idee zur
Die internationale Verbesserung des Klimaschutzes ist eine der vordringlichsten Aufgaben unserer Zeit. Hohe Erwartungen richten sich daher an die Verhandlungen zur UN-Klimakonferenz im Dezember 2009 in Kopenhagen. Neben Reduktionszielen für CO2-Emissionen und Finanzierungsmodellen rücken zunehmend auch die Technologiekooperationen und deren Ausgestaltung in den Vordergrund. Mit ihren Innovationen in Klimaschutztechnologien hat die Industrie die Lösungskompetenz, um dem weltweiten Klimawandel zu begegnen. Die Wirtschaft braucht aber entsprechende Rahmenbedingungen, um ihre Lösungskompetenz zielgerichtet und wirtschaftlich sinnvoll in den Entwicklungs- und Schwellenländern zum Einsatz zu bringen.
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Positionspapier zur Methodik für die kostenfreie Zuteilung (Benchmarking)
Artikel 10a der Emissionshandelsänderungsrichtlinie legt fest, dass die Kommission bis zum 31. Dezember 2010 gemeinschaftsweite und vollständig harmonisierte Durchführungsmaßnahmen für die kostenfreie Zuteilung (v. a. gemeinschaftsweite Ex-ante-Benchmarks) erlässt. In jedem Sektor bzw. Teilsektor werden die Benchmarks grundsätzlich für die Produkte und nicht für die Einsatzstoffe berechnet, um die Treibhausgasemissionsreduktionen und Energieeinsparungen während sämtlicher Produktionsprozesse des betreffenden Sektors bzw. Teilsektors zu maximieren. Die Multiplikation der Benchmarks mit einem Aktivitätsparameter (z. B. jährliche Produktionsmenge) definiert die Zuteilung.
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Arbeitsschutzrecht: Straffes und praxisnahes Regelwerk erforderlich
Die Novellierungen der einschlägigen Verordnungen, die demnächst anstehen, müssen einen wirksamen Arbeitsschutz bei vertretbarem Aufwand ermöglichen. Das Regelwerk muss dazu gestrafft und verschlankt werden. Zudem ist eine klare Abgrenzung der Regelungszuständigkeiten, insbesondere des bundesstaatlichen zum berufsgenossenschaftlichen Regelwerk zu schaffen.
Arbeitsschutzrecht: Beratungsausschüsse besser koordinieren
Mit der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wurde ein weiterer BMAS-Beratungsausschuss etabliert. Die Koordination der bisher bestehenden Ausschüsse durch das BMAS reichte aber schon nicht aus, um ein konsistentes Regelwerk sicherzustellen.
Arbeitsschutzrecht: Unerfüllbare Anforderungen vermeiden
Die neue Verordnung zur optischen Strahlung muss sich eng an den EU-Vorgaben orientieren und darf keine Vorgaben zur natürlichen optischen (Sonnen-)Strahlung hinzufügen, die über eine Beratung der Arbeitnehmer hinsichtlich der sie betreffenden Gefahren hinausgehen.
Gewässerschutz: Sorgsames Wirtschaften im Sinne einer nachhaltigen Ressourcenwirtschaft
Der Bundesrat hat die Bundesregierung im Zuge der WHG-Novelle aufgefordert, bei der Erarbeitung des untergesetzlichen Regelwerkes zum Wasserhaushaltsgesetz sicherzustellen, dass ein sorgsames Wirtschaften im Sinne einer nachhaltigen Ressourcenwirtschaft möglich bleibt. Die deutsche Industrie geht davon aus, dass diese Entscheidung des Bundesrates insbesondere im Hinblick auf die 1:1-Umsetzung der Grundwasserrichtlinie und die Sicherstellung der nachhaltigen Ressourcenschonung ihren Niederschlag findet.