Kohlendioxid-Speicherung

Kohlendioxid-Speicherung

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Ein nationaler Rechtsrahmen ist Vor­aussetzung, dass Demonst­rationsanlagen in Deutschland errichtet werden können, um die CCS-Technik als Klimaschutzoption zu ent­wickeln und gesellschaftliche Akzeptanz zu schaffen.

In den »klimafreundlichen Kraftwerken« der Zukunft soll das bei der Stromerzeugung entstehende CO2 nicht in die Erdatmosphäre abgegeben, sondern abgeschieden und in geologischen Lagerstätten gespeichert werden.

Neben der technologischen Entwicklung und Finanzierungsfragen ist ein angemessener europäischer und nationaler Rechtsrahmen für CCS von entscheidender Bedeutung, um Rechtssicherheit für den Bau und den Betrieb dieser Anlagen zu erlangen. Um das Ziel zu erreichen, die CCS-Technologien möglichst bis 2020 zur Marktreife zu bringen, muss der Rechtsrahmen zügige Genehmigungsverfahren ermöglichen, Investitionssicherheit bieten und wirtschaftliche Anreize für die Entwicklung der Technologien schaffen. Die Europäische Union hat eine Richtlinie zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid (KOM (2008) 18 vom 23.01.2008 - CCS-Richtlinie) vorgelegt.

Ein nationaler Rechtsrahmen ist weitere Vor­aussetzung dafür, dass Demonst­rationsanlagen in Deutschland instal­liert werden können, um die CCS-Technik als Klimaschutzoption zu ent­wickeln, und auch für die Schaffung von gesellschaftlicher Akzeptanz. Risiken müssen kalkulierbar sein, um den Unternehmen die notwendige Investitionssicherheit zu geben. Es muss gelingen, die Tech­nik großtechnisch zu demonstrieren und auch die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen, damit die späteren Projekte ohne finanzielle Unter­stützung realisiert werden können. Wenn dies gelingt, wird den deutschen Herstellern die Möglichkeit gegeben, in einem globalen Zukunftsmarkt eine führende Rolle einzunehmen.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung geht an einigen Stellen deutlich über die Erfordernisse, die die Europäische CCS-Richtlinie ver­langt, hinaus. Bei Wahrung hoher Sicherheits- und Umwelt­standards sollte es aber nicht dazu kommen, dass diese Technik durch eine solche Übererfüllung unnötig verteuert und ein Nachteil gegenüber den Mitgliedstaaten geschaffen wird, die sich die EU-Regelungen 1:1 zu eigen machen.

Meldung

CCS-Gesetz

Neuer Anlauf für CCS-Demoanlagengesetz

 31.08.2010

Die Bundesregierung unternimmt einen neuen Anlauf, um die Speicherung von CO2 gesetzlich zu regeln.

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