Kohlendioxid-Speicherung

CCS-Gesetz

Neuer Anlauf für CCS-Demoanlagengesetz

31.08.2010

Die Bundesregierung unternimmt einen neuen Anlauf, um die Speicherung von CO2 gesetzlich zu regeln.

BMWi und BMU haben am 14. Juli 2010 in Berlin einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach haben sich die Ministerien bei der Umsetzung der EU-CCS-Richtlinie zunächst auf Erprobungs- und Demonstrationsprojekte beschränkt. Diese sollen bis 2015 bei den Behörden angemeldet werden und 2017 will die Bundesregierung die Erfahrungen auswerten, bevor sie über die abschließende rechtliche Regelung für eine Dauernutzung entscheidet. Weiterer Zeitplan:

  • Kabinettsbeschluss: September 2010
  • Zuleitung an Deutschen Bundestag und Bundesrat
  • Inkrafttreten: Anfang 2011




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