Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Datenschutzrichtlinie

Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Datenschutzrichtlinie

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Die EU-Datenschutzvorschriften (die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG) von 1995 dienen dem Schutz der Grundrechte und -freiheiten Einzelner;

 sie sollen insbesondere das Recht auf Datenschutz und den freien Datenverkehr gewährleisten. Diese allgemeine Datenschutzrichtlinie wird durch andere Rechtsinstrumente, wie die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, ergänzt.

Die Kommission hat 2009 damit begonnen, den derzeitigen Rechtsrahmen für den Datenschutz zu überprüfen. Dazu hat die Kommission im Mai 2009 zunächst eine Konferenz abgehalten. Hierauf folgte eine öffentliche Anhörung, die bis Ende 2009 andauerte. Nach mehreren Anhörungen 2010 hat die Kommission im November 2010 eine Mitteilung zu einem umfassenden Datenschutzkonzept in der EU vorgelegt. Interessierte Parteien wurden aufgefordert, bis zum 15. Januar 2011 zu dem von der Kommission präsentierten Vorschlägen und Konzepten Stellung zu nehmen.

Die von der EU-Kommission formulierten Kernziele sind dabei folgende:

• Stärkung der Rechte des Einzelnen durch eine Beschränkung der Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten auf das erforderliche Mindestmaß
• Stärkung der Binnenmarktdimension durch Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Unternehmen
• Überarbeitung der Datenschutzbestimmungen im Bereich der Zusammenarbeit der Polizei- und Strafjustizbehörden
• Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus bei außerhalb der EU übermittelten Daten
• Wirksamere Durchsetzung der Vorschriften durch die Stärkung und weitere Harmonisierung der Aufgaben und Befugnisse der Datenschutzbehörden

Dieses Konsultationsverfahren durch die Kommission wird die Grundlage für neue Datenschutzregelungen bilden. Der BDI hat ausführlich Stellung genommen zu den Vorschlägen der Kommission.




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