Korruptionsbekämpfung
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In der sozialen Marktwirtschaft, die auf fairem Wettbewerb, strikter Einhaltung der Rechtsordnung und sozialem Ausgleich aufbaut, kann korruptives Handeln nicht geduldet werden.
Das Fehlverhalten einiger Weniger geht immer zu Lasten aller Übrigen.
Korruption schädigt das Vertrauen von Lieferanten und Kunden, sie schädigt das Ansehen im Allgemeinen und die Reputation der Wirtschaft im Besonderen. Zugleich verzerrt sie den Wettbewerb auf besonders intransparente Weise und führt dadurch zu höheren Kosten.
Der BDI engagiert sich im Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb. Neben einer konstruktiven Begleitung neuer legislativer Maßnahmen setzen wir einen Schwerpunkt der Korruptionsbekämpfung im Bereich vorbeugender Maßnahmen. Geeignete Präventionsmaßnahmen sind ebenso einfach wie effektiv. In unserer Broschüre "Sichere Geschäfte? – Risiken für mittelständische Unternehmen" haben wir eine Reihe von Regeln zusammengestellt, die ohne großen Aufwand umsetzbar sind. Sie lassen sich im Wesentlichen in drei Bereiche unterteilen:
• Verhaltensgrundsätze (strikte Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Bestimmungen, Vorbildfunktion der Unternehmensleitung, Umgang mit Geschenken und Zuwendungen)
• Organisatorische Maßnahmen (regelmäßige Aus- und Fortbildung, Personalrotation, Vier-Augen-Prinzip, lückenlose Dokumentation, Einsatz von Ombudsleuten)
• Kontrollmechanismen (unangekündigte Überprüfungen durch interne Revision in unregelmäßigen Abständen)
Der Bereich des öffentlichen Auftragswesens hat sich als besonders anfällig für korruptive Handlungen gezeigt. Um sie zu unterbinden, müssen vor allem Länder und Kommunen mehr als bisher auf strikte Einhaltung der Verdingungsordnungen VOB/A, VOL/A und VOF mit ihren effektiven Mechanismen zur Korruptionsvermeidung achten. Als Beispiele sind das Nachverhandlungsverbot oder die Durchführung öffentlicher Submissionstermine zu nennen. Der BDI fordert daher, diese "Bollwerke gegen Korruption" strikt einzuhalten. Die seit 1999 existierende Möglichkeit, Vergabeverfahren vor Vergabekammern und Oberlandesgerichten effektiv überprüfen zu lassen, trägt dazu bei. Eine Steigerung der Transparenz von Vergabeverfahren, die dunkle Machenschaften verhindert, erwartet sich der BDI auch vom zukünftigen Ausbau elektronischer Vergabeverfahren. Kritisch zu sehen sind im öffentlichen Bereich Bestrebungen, Kommunen die ausschreibungsfreie Beauftragung anderer Kommunen zu erlauben. Bei dieser interkommunalen Zusammenarbeit bleibt die regionale Wirtschaft außen vor; die Grundsätze des Vergaberechts werden gefährdet.
Probleme sind im Bereich der Korruptionsbekämpfung von Verschärfungen der rechtlichen Anforderungen an den innerbetrieblichen Datenschutz zu erwarten. Bei einem zu starken Ausbau des Arbeitnehmerdatenschutzes droht die unter Compliance-Gesichtspunkten unverzichtbare interne Anti-Korruptionskontrolle ins Hintertreffen zu geraten. Insofern ist die Umsetzung der Datenschutznovelle zum 01.09.2009, insbesondere des neu eingeführten § 32 Bundesdatenschutzgesetz [Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses] kritisch zu beobachten.
Broschüre: Sichere Geschäfte? Wirtschaftskriminalität - Risiken für mittelständische Unternehmen
Stand: Januar 2009

Wirtschaftskriminalität ist nicht nur ein Problem von Großunternehmen, auch Mittelständler müssen sich für das Thema sensibilisieren.
BDI und KPMG möchten mit ihrer Broschüre Anregungen geben, die helfen, Gefährdungssituationen im Geschäftsalltag zu erkennen und zu vermeiden. Die Broschüre "Sichere Geschäfte? Wirtschaftskriminalität - Risiken für mittelständische Unternehmen" (BDI-Drucksache Nr. 421) können Sie gern anfordern bei Frau Renate Seber, r.seber@bdi.eu, T.: 030 2028-1617.
