Liberalisierung der Erdgasmärkte
Gasindustrie
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Auch 2009 ist der Erdgasanbieterwechsel noch mit Schwierigkeiten verbunden. Der Netzzugang für wechselbereite Erdgaskunden muss u.a. durch die Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete zügig deutlich verbessert werden.
In Deutschland sind die Gaspreise von wettbewerbsfähigen Preisen immer noch weit entfernt. Gaskunden haben seit 1998 - theoretisch - die Möglichkeit, ihren Versorger frei zu wählen. Aber auch 2009 ist der Erdgasanbieterwechsel noch mit Schwierigkeiten verbunden, wenngleich sich die Verhältnisse bessern. Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz und die Tätigkeit der Bundesnetzagentur zeigen Wirkung. Das Zweivertragsmodell (Entry-Exit-Modell) für den Netzzugang erleichtert den Zugang neuer Anbieter auf den Markt. So haben Industriekunden im Rahmen von Ausschreibungen inzwischen deutliche Einsparungen erzielt.
Die Bundesnetzagentur hat mit ihren Festlegungen zum Lieferantenwechsel sowie zu neuen Regelungen für den sog. Bilanzausgleich dringend erforderliche Vorgaben gesetzt. Es ist davon auszugehen, dass mit der Implementierung dieser massengeschäftstauglichen Regelungen eine deutliche Belebung des Wettbewerbs auch im KMU- und Haushaltkundensegment des Gasmarktes eintreten wird. Durch die Maßnahmen der Bundesnetzagentur wird voraussichtlich die Zahl der Gaslieferanten zukünftig deutlich ansteigen. Der so entstehende Wettbewerb kann gemeinsam mit dem Regulierungsrahmen dazu beitragen, den Anstieg der Gaspreise auch bei steigenden Bezugspreisen zu dämpfen.
Gemeinsam mit den Netz nutzenden Verbänden hat der BDI die Bundesnetzagentur in ihrer Haltung zur Durchsetzung so gestalteter Vereinbarungen unterstützt. Insgesamt gesehen ist dies ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu einer wirksamen Marktöffnung im Gasbereich. Weitere Verbesserungsmöglichkeiten bestehen aus Sicht des BDI in: der Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete, die derzeit nach wie vor deutlich zu hoch ist; der Schaffung von mehr Transparenz bei der Kapazitätsvergabe und einer höheren Informationspflicht der Netzbetreiber; Beendigung der gängigen Bevorzugung von Altrechten für Transportverträge.
