EU 2020-Strategie

EU 2020-Strategie

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Der Europäische Rat hat im Juni 2010 die "Europa 2020"-Strategie verabschiedet. Sie ist die Nachfolgestrategie der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, die Ende 2010 ausläuft.

Das Ziel der Lissabon-Strategie, die EU bis 2010 zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“, wird verfehlt werden. Die gemeinsam beschlossenen Ziele in den zentralen Bereichen der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Forschungspolitik konnten nicht erreicht werden. Dafür ist nicht allein die schwere weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise verantwortlich. Umsetzungsdefizite sowie mangelnde Kohärenz in den Reformvorhaben auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene haben den Erfolg der Strategie von Beginn an behindert.

Um die „EU 2020“-Strategie zum Erfolg zu führen, bedarf es kohärenter Reforminitiativen in den Bereichen Binnenmarkt, bessere Rechtsetzung, Währung und Finanzen, Mittelstandspolitik, Industrie- und Beschäftigungspolitik sowie Außenhandel und Demografie. Diese müssen von der nationalen und der europäischen Ebene gleichermaßen entschieden umgesetzt werden. Wichtig ist darüber hinaus, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie von der EU-Kommission bei der Erarbeitung von Gesetzgebungsvorschlägen angemessen berücksichtigt wird.

Die EU Kommission hat zur „EU 2020“-Strategie eine öffentliche Konsultation durchgeführt, an der sich BDI und BDA mit einem gemeinsamen Beitrag beteiligt haben.

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