Lissabon-Strategie / EU 2020
Die im Jahre 2000 von den europä-ischen Staats- und Regierungschefs vereinbarte Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung läuft in diesem Jahr aus.
Derzeit erarbeitet die EU-Kommission die „EU 2020“-Strategie, welche der Lissabon-Strategie nachfolgen soll. Die „EU-2020“-Strategie soll das Hauptthema des EU-Frühjahrsgipfels am 25./26. März in Brüssel sein.
Die EU Kommission hat zur „EU 2020“-Strategie eine öffentliche Konsultation durchgeführt. BDI und BDA haben einen gemeinsamen Beitrag erarbeitet.
Das Ziel der Lissabon-Strategie, die EU bis 2010 zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“, wird verfehlt werden. Die gemeinsam beschlossenen Ziele in den zentralen Bereichen der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Forschungspolitik konnten nicht erreicht werden. Dafür ist nicht allein die schwere weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise verantwortlich. Umsetzungsdefizite sowie mangelnde Kohärenz in den Reformvorhaben auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene haben den Erfolg der Strategie von Beginn an behindert.
Um die „EU 2020“-Strategie zum Erfolg zu führen, bedarf es kohärenter Reforminitiativen in den Bereichen Binnenmarkt, bessere Rechtsetzung, Währung und Finanzen, Mittelstandspolitik, Industrie- und Beschäftigungspolitik sowie Außenhandel und Demographie. Diese müssen von der nationalen und der europäischen Ebene gleichermaßen entschieden umgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie von der EU-Kommission bei der Erarbeitung von Gesetzgebungsvorschlägen angemessen berücksichtigt wird. Vorschläge, wie etwa die jüngste Antidiskriminierungs-Richtlinie und die Initiativen der Kommission zu Sammelklagen, schaden der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und konterkarieren die Zielsetzungen der „EU 2020“-Strategie. Nur eine international wettbewerbsfähige Wirtschaft kann für Wachstum und Beschäftigung sorgen.
- Die Fortführung einer Strategie für Wachstum und Beschäftigung nach 2010 ist unverzichtbar.
- Mitgliedstaaten und EU-Institutionen sind gleichermaßen in der Pflicht, Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere durch Innovation, zu fördern. Die EU-Kommission ist aufgefordert, Gesetzgebungsvorschläge entsprechend zu gestalten.
- Effizienz und Vermittelbarkeit der „EU 2020“-Strategie sind erheblich zu verbessern: Verfahren sind zu vereinfachen, nationale Berichtspflichten zu reduzieren.

