Mängelliste des deutschen Steuerrechts
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Der BDI legt eine „Mängelliste des deutschen Steuerrechts“ vor, mit der einzelne wesentliche Vorschriften des Steuerrechts einem Praxistest unterzogen und kritisch hinterfragt werden.
Gleichzeitig werden Lösungsvorschläge vorgestellt, welche Möglichkeiten zur Nachbesserung aufzeigen.
Ziel der Mängelliste ist, eine Nachbesserung und Weiterentwicklung des Steuerrechts innerhalb des bestehenden Systems anzustoßen. Im Vordergrund steht dabei nicht eine direkte Entlastung der Wirtschaft, sondern eine weitgehend aufkommensneutrale Reduzierung bürokratischer Lasten des Steuerrechts, die im Laufe der letzten Jahre stetig zugenommen haben. Überflüssige Vorschriften und Ausnahmen sollten zurückgenommen und unnötige Prüfungs- und Dokumentationspflichten, die den Handlungsspielraum der Unternehmen einschränken, vermieden werden.
Ausgewähltes Beispiel für einen notwendigen Bürokratieabbau ist die Vereinfachung der elektronische Rechnung, die in Deutschland aufgrund der hohen bürokratischen Anforderungen (elektronische Signatur) kaum genutzt wird. Die elektronische Rechnung muss vereinfacht und Einsparpotentiale genutzt werden – zugunsten der Unternehmen als auch der Staatskasse.
Ein zentrales Anliegen der Wirtschaft ist auch die Verwirklichung der zeitnahen Betriebsprüfung, denn bisher erstrecken sich Betriebsprüfungen teilweise über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren. Ziel muss die Verwirklichung eines dreijährigen Regelprüfungsturnus sein, der spätestens fünf Jahre nach dem ersten Prüfungsjahr abgeschlossen ist.
Weitere Beispiele aus dem internationalen Steuerrecht und dem Lohnsteuerrecht sind dem Flyer zu entnehmen, der die wesentlichen Positionen der Mängelliste zusammenfasst.
- Flyer zur Mängelliste, 18.08.2010
- Mängelliste des deutschen Steuerrechts, 18.08.2010
