Markenrecht
Unverwechselbare Kennzeichen werden im heutigen Wirtschaftsleben stetig unverzichtbarer. Die deutsche Industrie ist auf verlässlichen Schutz ihrer Marken und Unternehmenskennzeichen angewiesen.
Der BDI hat die umfangreichen Gebührensenkungen für die Gemeinschaftsmarken (Community Trademark (CTM)) beim Office of Harmonization for the Internal Market (OHIM) begrüßt. Eine erste Gebührensenkung fand 2005 statt, im Mai 2009 sind die Gebühren für eine Gemeinschaftsmarke noch einmal um gut 40 Prozent gesenkt worden Insgesamt haben sich die Gebühren für eine Gemeinschaftsmarke beim OHIM in den letzten Jahren praktisch halbiert.
Dennoch ist wegen der großen Akzeptanz der Gemeinschaftsmarken beim OHIM ein Gebührenüberschuss von 400 Millionen Euro aufgelaufen. Diese Mittel gilt es nun sachgerecht zu verteilen. Der BDI und BUSINESS EUROPE haben sich für eine nutzergerechte Verwendung ausgesprochen, damit die im Effekt überzahlten Gebühren vor allem den Markeninhabern zugute kommen, die jene zuvor bezahlt haben. Neben einer teilweisen Auskehrung des Überschusses ist vor allem an eine Verbesserung der personellen Ausstattung beim OHIM zu denken und die Anmeldungsgeschwindigkeit und die Qualität der Antragsprüfung zu erhöhen. Daneben ist eine Senkung der Erneuerungsgebühren zu erwägen.
