Medien- und Rundfunkpolitik

Leistungsschutzrecht

Zukunft der Presse: Leistungsschutzrecht

 BDI / fotolia
07.02.2013

Geplante Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage wurde erörtert.

Am 30. Januar wurde die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage im Rechtaussschuss des Bundestags durch Experten erörtert. Hintergrund des geplanten Gesetzes sind die Herausforderungen der Presse im digitalen Wandel. Zahlreiche Fragen der Abgeordneten blieben unbeantwortet.

Mit dem neuen Gesetz sollen Presseverlage künftig von Suchmaschinen und Aggregatoren Gebühren erheben können. Das ursprüngliche Gesetzesvorhaben der Regierungskoalition zielte auf eine umfassende Belastung der gesamten Wirtschaft. Von diesem Vorhaben wurde nach Kritik der betroffenen Kreise – vor allem des BDI – wieder Abstand genommen.

Die Anhörung zum aktuellen Gesetzesentwurf im Deutschen Bundestag warf zahlreiche Fragen auf. Erörtert wurde die europa- und verfassungsrechtliche Konformität des Entwurfs sowie die Auswirkungen des Vorhabens auf Urheberrechte und für innovative Unternehmen im Internet. Der Experte Prof. Dr. Rolf Schwartmann stellte grundsätzlich in Frage, ob die höchstrichterlich erlaubte Wiedergabe von kleinen Textauszügen im Internet weiterhin zulässig bliebe.

Prof. Dr. Ralf Dewenter vom Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE) sagte, das Gesetzesvorhaben könne möglicherweise zu Fehlanreizen und neuen Kosten führen und daher die Medienvielfalt sogar beeinträchtigen. Dewenter ist Co-Autor einer gemeinsam mit Prof. Dr. Justus Haucap verfassten Studie zum Leistungsschutzrecht des DICE im Auftrag des BDI.

Ansprechpartner Netzpolitik
Dr. Michael Littger / m.littger@bdi.eu





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