Mittelmeerunion
Die Türkei ist Mitglied der Mittelmeerunion
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Die im Juni 2008 beschlossene Partnerschaft „Union für das Mittelmeer“ (UfM) soll dem seit 1995 bestehenden Barcelona-Prozess neue Impulse geben.
Beteiligt sind die 27 EU-Staaten, 15 südliche Mittelmeeranrainer sowie Mauretanien und Jordanien. Neben dem Ziel der Schaffung einer Freihandelszone sind konkrete Projekte wie z. B. der Ausbau der Solarenergie und der Infrastruktur in den südlichen Partnerländern vorgesehen.
Im November 2008 wurden politische Leitlinien und erste institutionelle Festlegungen zur Partnerschaft getroffen. Es gibt eine Ko-Präsidentschaft eines nördlichen mit einem südlichen Partner. Das Generalsekretariat, der operative Arm der »UfM«, hat seinen Sitz in Barcelona und umfasst einen Generalsekretär und fünf Stellvertreter. Die Arabische Liga darf als Gast an allen Treffen teilnehmen, erhält jedoch kein Stimmrecht.
Aus Sicht des BDI sind für den Erfolg der »UfM« effiziente Governance und nüchterne Mittelallokation unabdingbar. Eine klare Aufgabenteilung zwischen Generalsekretariat und den »Senior Officials« als zentralen Entscheidungsträgern muss gewährleistet sein. Im Generalsekretariat sollten zeitnah alle Personalentscheidungen getroffen und volle Arbeitsfähigkeit erreicht werden.
Die Privatwirtschaft ist frühzeitig und umfassend in Initiativen und Projekte einzubinden. Wirtschaftsrelevante Vorhaben sollten von Planung bis Ausschreibung transparent kommuniziert werden, um interessierten Unternehmen eine entsprechende Beteiligung zu ermöglichen. Da die Mittelmeerregion großes wirtschaftliches Potenzial bietet sollte die „UfM“ trotz des primär projektorientierten Ansatzes auch auf eine Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen sowie intra- und interregionaler Integration zielen.
