Mittelmeerunion

Mittelmeerunion

Auf dem Gipfeltreffen für den Mittelmeerraum am 13. Juli 2008 in Paris wurde beschlossen, die Partnerschaft „Barcelona-Prozess: Union für das Mittelmeer“ zu entwickeln.

Die im Juni 2008 beschlossene Partnerschaft „Union für das Mittelmeer“ (UfM) soll dem seit 1995 bestehenden Barcelona-Prozess neue Impulse geben. Beteiligt sind die 27 EU-Staaten, 15 südliche Mittelmeeranrainer sowie Mauretanien und Jordanien. Neben dem Ziel der Schaffung einer Freihandelszone sind konkrete Projekte wie z. B. der Ausbau der Solarenergie und der Infrastruktur in den südlichen Partnerländern vorgesehen.
Im November 2008 wurden politische Leitlinien und erste institutionelle Festlegungen zur Partnerschaft getroffen. Es gibt eine Ko-Präsidentschaft eines nördlichen mit einem südlichen Partner. Das Generalsekretariat, der operative Arm der „UfM“, hat seinen Sitz in Barcelona. Am 25. Januar 2010 wurde der Jordanier Ahmad Masadeh als erster Generalsekretär der „UfM“ bestimmt.

Aus Sicht des BDI sind für den Erfolg der „UfM“ effiziente Governance und nüchterne Mittelallokation unabdingbar. Eine klare Aufgabenteilung zwischen Generalsekretariat und den „Senior Officials“ als zentralen Entscheidungsträgern muss gewährleistet sein.
Ziel des BDI ist es, die Entwicklung der Mittelmeerunion aktiv zu begleiten und die Berücksichtigung der Interessen des Privatsektors bei ihrer Ausgestaltung zu gewährleisten. Die Privatwirtschaft ist frühzeitig und umfassend in Initiativen und Projekte einzubinden. Wirtschaftsrelevante Vorhaben sollten von Planung bis Ausschreibung transparent kommuniziert werden, um interessierten Unternehmen eine entsprechende Beteiligung zu ermöglichen. Da die Mittelmeerregion großes wirtschaftliches Potenzial bietet sollte die „UfM“ trotz des primär projektorientierten Ansatzes auch auf eine Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen sowie intra- und interregionaler Integration zielen.

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