Oberflächengewässer
Oberflächengewässerverordnung am 26.07.2011 in Kraft getreten
Mit der Oberflächengewässer- verordnung werden - nachdem die Föderalismusreform 2006 und das daraufhin erlassene neue Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 hierfür die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen haben - EU-rechtliche Vorgaben bundesweit einheitlich umgesetzt, um insgesamt ein gleichartiges Schutzniveau für Oberflächengewässer in ganz Deutschland zu gewährleisten.
Ziel ist ein kohärenter und umfassender Vollzug aller EU-rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Oberflächengewässer. Die bestehenden landesrechtlichen Vorschriften zur Umsetzung der Anhänge II und V der Wasserrahmenrichtlinie können künftig entfallen. Als Alternative zu 16 Länderverordnungen leistet die Verordnung damit einen wichtigen Beitrag zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau.
