Ordnungspolitik / Daseinsvorsorge
Im Bereich der Leistungserbringung des Staates hat sich ein spürbarer Wandel vollzogen.
Der unter dem unscharfen Begriff der „Daseinsvorsorge“ gefasste Bereich, der früher von Bund, Ländern und Kommunen hoheitlich wahrgenommen wurde, wird als Dienstleistung heute in immer größerem Umfang auch von Privaten angeboten. Denn die wirtschaftliche Betätigung gehört nicht zu den originären Aufgaben der öffentlichen Hand. Die Liberalisierung der Telekommunikations-, Post- oder Energiemärkte hat zu einer spürbaren Verbesserung der Grundversorgung der Bürger geführt. Umso wichtiger ist es, faire Wettbewerbsbedingungen zwischen kommunalen und privaten Anbietern zu schaffen.
Der nachweislich beste Anbieter einer Leistung der Daseinsvorsorge sollte diese auch erbringen dürfen. Die Privatwirtschaft hat in vielen Bereichen eindrucksvoll gezeigt, dass sie Leistungen effizienter erbringen kann als die öffentliche Hand. Private Unternehmen bieten hochwertige Leistungen zu Marktpreisen an, da sie – zumeist anders als die öffentliche Hand – unter Wettbewerbsdruck stehen, der zu einer stetigen Verbesserung und Optimierung des Leistungsangebots führt.
Dabei gibt es durchaus Bereiche, in denen ein Mittelweg - die Kooperation von Privat und Öffentlich -zielgerichtet und effizient gestaltet wird, etwa durch Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) oder durch „Outsourcing“ ehemals selbst erbrachter oder vormals hoheitlich zu erbringender Leistungen. Angesichts knapper Hauhaltsmittel liegt es jedenfalls nahe, die Übertragung von öffentlichen Aufgaben auf Private oder Outsourcing- und Kooperationsmodelle ernsthaft zu prüfen und mutig zu nutzen.
- BDI-Stellungnahme - Konsultation zur Reform der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, 21. Oktober 2011
- BDI-Publikation Daseinsvorsorge - Nutznießer Staat ? , November 2007
- BDI-Publication Services of General Interest - The State as beneficiary ? , November 2007
