Postpolitik
Internet
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04.08.2010
Der BDI unterstützt die aktuelle Gesetzesinitiative. Der Entwurf liefert die richtigen Ansätze, um die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit für De-Mail-Dienste in einem wettbewerblichen Umfeld herzustellen. Anpassungsbedarf ergibt sich lediglich unter Einzelaspekten, insbesondere bei den Regelungen zur elektronischen Zustellung und der Gestaltung von De-Mail-Adressen. Hier fordert der BDI - abweichend vom Gesetzentwurf - eine einheitliche Ausgestaltung unter zwingender Einbindung des Worts „De-Mail“. Der Zugang einer De-Mail muss zudem in sprachlicher Übereinstimmung mit dem BGB vom Eingang in ein Postfach unterschieden werden.
Der BDI hat seine Stellungnahme in die Konsultation des Bundesinnnenministerium eingebracht.
BDI-Positionspapier zum De-Mail Gesetzentwurf, 28.07.2010
BDI fordert Planungssicherheit für De-Mail
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Aktueller Gesetzentwurf liefert richtige Ansätze, um künftig sichere elektronische Kommunikationsdienste („De-Mail“) anbieten zu können.
Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Rechtsklarheit für einen neuen, sicheren Kommunikationsdienst im Internet („De-Mail“) schaffen soll. Mit „De-Mails“ können Absender und Empfänger elektronischer Kommunikation künftig eindeutig identifiziert und Willenserklärungen nachweisbar sowie sicherer zugestellt werden. Die Einführung von De-Mail-Diensten entspricht dem Anliegen der Industrie nach vertraulicher und rechtssicherer Kommunikation im Internet. Nach Einschätzung des Ministeriums ermöglichen die neuen Dienste für die Wirtschaft Einsparpotenziale von jährlich bis zu 630 Millionen Euro.Der BDI unterstützt die aktuelle Gesetzesinitiative. Der Entwurf liefert die richtigen Ansätze, um die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit für De-Mail-Dienste in einem wettbewerblichen Umfeld herzustellen. Anpassungsbedarf ergibt sich lediglich unter Einzelaspekten, insbesondere bei den Regelungen zur elektronischen Zustellung und der Gestaltung von De-Mail-Adressen. Hier fordert der BDI - abweichend vom Gesetzentwurf - eine einheitliche Ausgestaltung unter zwingender Einbindung des Worts „De-Mail“. Der Zugang einer De-Mail muss zudem in sprachlicher Übereinstimmung mit dem BGB vom Eingang in ein Postfach unterschieden werden.
Der BDI hat seine Stellungnahme in die Konsultation des Bundesinnnenministerium eingebracht.
BDI-Positionspapier zum De-Mail Gesetzentwurf, 28.07.2010
