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Frauen in Führungspositionen

Deutlich mehr Frauen in Aufsichtsräten

  ©BDI/fotolia
07.06.2011

Bei Nachwahlen in DAX30-Unternehmen wurden fast 40 Prozent Frauen gewählt.

Seit einem Jahr gelten für börsennotierte Unternehmen neue Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, in Vorständen, Aufsichtsräten und Führungspositionen eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustre­ben. Diese Empfehlungen sind von Unternehmen in großem Umfang aufgegrif­fen und umgesetzt worden.

Insbesondere der Empfehlung an die Aufsichtsräte, sich für die eigene Beset­zung konkrete Ziele zu setzen und darüber sowie über ihre Umsetzung zu be­richten, sind fast alle DAX30-Unternehmen gefolgt. Eine Auswertung aller Corporate Governance Berichte der DAX30-Unternehmen durch den BDI zeigt, dass – bis auf wenige begründete Ausnahmen – sich diese Unternehmen selbst branchen- und unternehmensangepasste Ziele setzen. Diese Ziele sehen vor, den Frauenanteil in den gesamten Aufsichtsräten ‑ zum Teil schrittweise ‑ bis zu 30 Prozent anzuheben.

Die DAX30-Unternehmen haben in den diesjährigen Aufsichtsratswahlen ihre selbst gesetzten Ziele, sofern Turnus- oder einzelne Nachwahlen anstanden, auch bereits umgesetzt.
Wahlen der gesamten Kapitalseite des Aufsichtsrats gab es in diesem Jahr nur bei drei DAX30-Unternehmen. Bei allen anderen DAX30-Unternehmen gab es nur Einzelwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern. Insgesamt entschieden die Ak­tionäre bei diesen Einzelwahlen über 23 Aufsichtsratsposten. Dabei wurden von den Anteilseignern der Unternehmen insgesamt neun Frauen auf die Kapital­seite in die Aufsichtsräte gewählt.

Damit sind fast 40 Prozent der in diesen Einzelwahlen gewählten Aufsichts­ratsmitglieder der DAX30-Unternehmen Frauen. Der Frauenanteil auf der Ka­pitalseite der DAX30-Aufsichtsräte hat sich damit von 4,8 Prozent vor zwei Jahren auf nun 10,9 Prozent mehr als verdoppelt. Mit insgesamt 15,4 Prozent Frauenanteil in den Gesamtaufsichtsräten der DAX30-Unternehmen liegt Deutschland deutlich über dem europäischen Durchschnitt der Frauenanteile in Boards von nur 11 Prozent. Dies zeigt, dass die vielfältigen Maßnahmen sowie die freiwilligen und unternehmensspezifischen Zielsetzungen der Unternehmen erfolgreich sind. Eine gesetzliche Einheitsquote ‑ ob national oder europäisch ‑ ist überflüssig und wird vom BDI abgelehnt.

Weitere Informationen finden Sie hier.





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