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Vorratsdatenspeicherung

BDI begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

02.03.2010

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist wegweisend für die digitale Zukunft in Deutschland."

"Die Vertraulichkeit der digitalen Kommunikation, über Internet oder mobile Telefone, ist Grundlage der Informationsgesellschaft. Sie entscheidet heute über die Akzeptanz und Zukunftsfähigkeit ganzer Branchen." Dies erklärte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Vorratsdatenspeicherungsgesetz.

"Das Urteil macht klar: Einen leichtfertigen Umgang mit den vertraulichen Daten darf es nicht geben. Für die Übermittlung von Daten an den Staat sind strengste Voraussetzungen erforderlich. Ihnen muss die Bundesregierung nun nachkommen", betonte Schnappauf. Selbstverständlich sei das Interesse des Staates berechtigt, gegen Terroristen auch mit modernen Ermittlungsmethoden vorzugehen.

"Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung zeigt, wie wichtig es ist, Herausforderungen der digitalen Welt mit Bedacht zu regeln. Durch Schnellschüsse entstehen Vertrauensverluste in der Bevölkerung und unnötige Kosten für die Industrie." Erforderlich sei ein ressortübergreifender Dialog über die Grundsätze der Informationsgesellschaft. "Dafür steht die deutsche Industrie als Gesprächspartner zur Verfügung", so Schnappauf.




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