EU-Steuerharmonisierung
16.03.2011
Würde der Vorschlag umgesetzt, würden zahlreiche Hürden im Unternehmensteuerrecht abgebaut. Der Vorschlag greift laut BDI wesentliche Anliegen der Unternehmen auf:
• Er soll eine freiwillige Alternative zu den nationalen Steuersystemen sein und diese nicht ersetzen.
• Sein Ziel ist, die Bemessungsgrundlagen zu harmonisieren, nicht die Steuersätze. Diese können die Mitgliedstaaten weiter selbst festlegen.
• Er sieht eine grenzüberschreitende Verlustverrechnung und zeitlich unbefristete Verlustvorträge vor.
• Es soll künftig nur noch eine einzige Steuerbehörde als Anlaufstelle geben.
Der EU-Vorschlag alleine reiche aber nicht aus, unterstrich Schnappauf. Denn ungefähr die Hälfte der Steuerbelastung mache für Unternehmen nicht die Körperschaftsteuer aus, sondern die Gewerbesteuer: „Wenn die Bundesregierung es ernst meint, muss sie erst einmal die Gewerbesteuer ersetzen, die es in keinem anderen EU-Land gibt. Soweit ein Ersatz der Gewerbesteuer derzeit nicht realisierbar scheint, müssen zumindest strukturelle Reformschritte eingeleitet und die systemwidrigen ertragsunabhängigen Elemente der Gewerbesteuer beseitigt werden.“
Systeme vereinheitlichen, nicht Tarife
„Wir unterstützen den Vorschlag der EU-Kommission für eine Steuerharmonisierung in der EU.“
„Zentrales Ziel ist, die Systeme zu vereinheitlichen, nicht die Tarife.“ Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf am Mittwoch in Berlin zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-weite Neubemessung der Körperschaftsteuer („Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“)Würde der Vorschlag umgesetzt, würden zahlreiche Hürden im Unternehmensteuerrecht abgebaut. Der Vorschlag greift laut BDI wesentliche Anliegen der Unternehmen auf:
• Er soll eine freiwillige Alternative zu den nationalen Steuersystemen sein und diese nicht ersetzen.
• Sein Ziel ist, die Bemessungsgrundlagen zu harmonisieren, nicht die Steuersätze. Diese können die Mitgliedstaaten weiter selbst festlegen.
• Er sieht eine grenzüberschreitende Verlustverrechnung und zeitlich unbefristete Verlustvorträge vor.
• Es soll künftig nur noch eine einzige Steuerbehörde als Anlaufstelle geben.
Der EU-Vorschlag alleine reiche aber nicht aus, unterstrich Schnappauf. Denn ungefähr die Hälfte der Steuerbelastung mache für Unternehmen nicht die Körperschaftsteuer aus, sondern die Gewerbesteuer: „Wenn die Bundesregierung es ernst meint, muss sie erst einmal die Gewerbesteuer ersetzen, die es in keinem anderen EU-Land gibt. Soweit ein Ersatz der Gewerbesteuer derzeit nicht realisierbar scheint, müssen zumindest strukturelle Reformschritte eingeleitet und die systemwidrigen ertragsunabhängigen Elemente der Gewerbesteuer beseitigt werden.“
- Pressemitteilung, 16.03.2011
