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Managerhaftung

BDI gegen Verlängerung der Managerhaftung

 ©BDI/adpic
21.07.2010

„Aus Sicht der deutschen Industrie besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf für eine Verlängerung der Managerhaftung.“

Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zur geplanten Verdoppelung der Verjährungsfrist für Vorstände und Aufsichtsräte.

„Politiker werfen in Diskussionen zur Finanzkrise die Finanzinstitute mit allen anderen börsennotierten Unternehmen undifferenziert in einen Topf. In der Finanzkrise ist in der Realwirtschaft kein einziger Fall bekannt geworden, in dem eventuell bestehende Ansprüche gegen Manager verjährt sind. Eine Verjährungsverlängerung ist überflüssig und unangemessen“, betonte Schnappauf. Schließlich betrage die allgemeine Verjährungsfrist drei Jahre. Manager hätten bisher schon eine 5-jährige Haftungsfrist und die Beweislastumkehr zu tragen.

Durch die geplante Verschärfung des schon sehr strengen Haftungsrechts könnten Vorstände und Aufsichtsräte seltener risikobehaftete Entscheidungen treffen, weil sie die Rechtsunsicherheit eines andauernden Haftungsrisikos fürchten müssen. „Ihre Wettbewerbsfähigkeit können Unternehmen nur erhalten, wenn sie für qualifizierte Führungskräfte attraktiv bleiben. Durch die schon in den letzten Jahren ausgeuferte Verrechtlichung von unternehmerischen Entscheidungen und die nun geplante Verschärfung des Haftungssystems wird die Tätigkeit in Vorständen und Aufsichtsräten in Deutschland zunehmend bürokratisiert“, so Schnappauf.

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