Der Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon trägt durch eine Reihe von Neuerungen zu einer verbesserten Handlungsfähigkeit der Europäischen Union bei.
Dazu gehören eine verbesserte Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten durch die Einführung eines Klagerechts der nationalen Parlamente, die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat, die Vereinfachung einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen einer Gruppe von Mitgliedstaaten sowie die Einführung der Mitentscheidung als Regelgesetzgebungsverfahren. Trotz Kritik an manchem Detail sind das alles gute Gründe für ein zügiges Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon!
Die vorliegende Publikation von BDI und BDA gibt einen Überblick über die Neuerungen des Vertrags von Lissabon, eine Bewertung der einzelnen Bestimmungen aus Sicht der deutschen Wirtschaft und eine ausführliche Darstellung der Entscheidungsverfahren im Einzelnen. Mit der Publikation wollen wir informieren, unsere Position einbringen und für eine politisch handlungsfähige, wirtschaftlich starke Europäische Union werben.
Die Broschüre können Sie in deutscher und englischer Sprache hier bestellen.
