Broschüren / Flyer

BDI-Position zur Kompensation indirekter Carbon Leakage Effekte

BDI-Position zur Kompensation indirekter Carbon Leakage Effekte, © BDI
Stand: 27. April 2009

Für die Kompensation der indirekten Belastungen bei den stromintensiven Industrien durch die Berücksichtigung der CO2-Kosten in den Strompreisen muss rasch eine zufriedenstellende Lö­sung gefunden werden, um deren welt­weite Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Solange für weite Teile der strom­intensiven Industrie die indirekten CO2-Kosten zu einseitigen Bela­stungen im globalen Wettbewerb führen, sind die nach Art. 10 der ETS-Richt­linie für die Zeit nach 2012 nicht zweckgebundenen Auktions- bzw. Veräuße­rungs­erlöse zwingend und prioritär zur Verhinderung von Wett­bewerbs­nachteilen für die deutsche Wirtschaft einzusetzen.




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