BDI-Position zur Kompensation indirekter Carbon Leakage Effekte
Für die Kompensation der indirekten Belastungen bei den stromintensiven Industrien durch die Berücksichtigung der CO2-Kosten in den Strompreisen muss rasch eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, um deren weltweite Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Solange für weite Teile der stromintensiven Industrie die indirekten CO2-Kosten zu einseitigen Belastungen im globalen Wettbewerb führen, sind die nach Art. 10 der ETS-Richtlinie für die Zeit nach 2012 nicht zweckgebundenen Auktions- bzw. Veräußerungserlöse zwingend und prioritär zur Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Wirtschaft einzusetzen.
