Stellungnahme zum Entwurf der Zuteilungsverordnung 2020 – ZuV 2020
Die Zuteilungsverordnung 2020 enthält nähere Bestimmungen zu den Berechnungen für die Höhe der zuzuteilenden Menge an Berechtigungen für die dritte Handelsperiode (2013 - 2020) sowie den durch die Antragsteller vorzubringenden Nachweisen. Sie konkretisiert das TEHG und bezieht auch den Beschluss der EU-Kommission über die Regeln für die kostenfreie Zuteilung vom April 2011 sowie die in den sog. "Guidance Papers" niedergelegten Erläuterungen mit ein. Der BDI hat zu dem vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf der ZuV 2020 Stellung genommen. Das Bundeskabinett soll die ZuV 2020 noch im August verabschieden; danach muss die Verordnung noch den Bundestag passieren.
