BDI-Stellungnahme zur TEHG-Novelle
Das Bundesumweltministerium hat Anfang September die Novelle des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) vorgelegt, mit der die Emissionshandelsänderungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Viele Regelungsinhalte in dem Entwurf sind allerdings noch unbestimmt, da die entsprechenden EU-Regeln für die kostenfreie Zuteilung noch nicht vorliegen. Der BDI wird sich deshalb dafür einsetzen, dass zum jetzigen Zeitpunkt nur die aufgrund der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel zum 1. Januar 2012 unbedingt nötigen Änderungen im TEHG vorgenommen werden. In einem zweiten Schritt sollte das TEHG dann geändert werden, wenn die "Brüsseler Regelungen" so weit fest liegen, dass die weiteren wesentlichen Regelungsinhalte klar und bestimmt in das Gesetz übernommen werden können.
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