BDI-Position zur Methodik für die kostenfreie Zuteilung (Benchmarking)
Artikel 10a der Emissionshandelsänderungsrichtlinie legt fest, dass die Kommission bis zum 31. Dezember 2010 gemeinschaftsweite und vollständig harmonisierte Durchführungsmaßnahmen für die kostenfreie Zuteilung (v. a. gemeinschaftsweite Ex-ante-Benchmarks) erlässt. In jedem Sektor bzw. Teilsektor werden die Benchmarks grundsätzlich für die Produkte und nicht für die Einsatzstoffe berechnet, um die Treibhausgasemissionsreduktionen und Energieeinsparungen während sämtlicher Produktionsprozesse des betreffenden Sektors bzw. Teilsektors zu maximieren. Die Multiplikation der Benchmarks mit einem Aktivitätsparameter (z. B. jährliche Produktionsmenge) definiert die Zuteilung.
