Mehr Transparenz am Kapitalmarkt
Der BDI hat Mitte Februar 2010 ein Eckpunktepapier vorgelegt, mit dem konkrete Vorschläge für notwendige Anpassungen der kapitalmarktrechtlichen Transparenzvorschriften unterbreitet werden. In dem Eckpunktepapier hat der BDI Vorschläge unterbreitet, wie ein unbemerktes »Anschleichen« von Investoren an Zielunternehmen künftig verhindert werden kann. Insbesondere sogenannte »Cash Equity Swaps«, die nach geltendem Recht nicht meldepflichtig sind, sollten künftig in die gesetzlichen Zurechnungstatbestände des WpHG und des WpÜG einbezogen werden. Neben den offenkundigen Lücken in der Beteiligungstransparenz hat sich gezeigt, dass Leerverkäufe und das sogenannte »Empty Voting« das ordnungsgemäße Funktionieren der Kapitalmärkte stören können. Auch hierzu enthält das BDI-Papier erweiterte Transparenzregeln.
Durch mehr Transparenz kann das Vertrauen alle Marktteilnehmer in die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes wieder hergestellt und weiter gestärkt werden. Dazu sind folgende drei Maßnahmen notwendig:
- Ergänzung der Meldepflichten, um das »Anschleichen« an Zielgesellschaften zu erschweren,
- Regulierung von Leerverkäufen: Einführung eines Dauerverbots von nackten Leerverkäufen sowie Einführung einer Meldepflicht für gedeckte Leerverkäufe
- Einführung einer Offenlegungspflicht im Fall der Abstimmung mit »geliehenen« Aktien (sog. Empty Voting).
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Stellungnahme des BDI zum Stockholmer Programm
Die Abschaffung des sogenannten Exequaturverfahrens ist nicht im Interesse der deutschen Industrie. Auch in Zukunft muss sichergestellt sein, dass Entscheidungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland nur dann anerkannt werden, wenn die Rechte der Beklagten gewahrt wurden. Diese Prüfung hat deutsche Unternehmen in der Vergangenheit beispielsweise auch vor unangemessenen Strafschadenersatzforderungen aus den USA bewahrt. Die Einführung der Sammelklage im Wettbewerbs- oder Verbraucherrecht lehnt der BDI strikt ab. Nicht konkretisierte Massenansprüche, Ausforschungsbeweis, Erfolgshonorare und Strafschadenersatz sind abzulehnen, zumal sie die Gerichte nicht entlasten. Das zeigen die Erfahrungen in den USA.
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Forderungskatalog des BDI zur 17. Legislaturperiode
Der BDI hat zur Bundestagswahl 2009 einen rechtspolitischen Forderungskatalog für die neue Legislaturperiode vorgelegt. In dem Papier werden der deutsche und der europäische Gesetzgeber zur Schaffung wachstumsfreundlicher rechtlicher Rahmenbedingungen aufgerufen. BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf hierzu: "Zur Überwindung der Wirtschaftskrise ist es wichtiger denn je, Unternehmen auch im rechtlichen Bereich, insbesondere im Gesellschaftsrecht, neue Möglichkeiten zu eröffnen. Zudem müssen zusätzliche Belastungen, z.B. durch bürokratische Nichtdiskriminierungsregeln oder die Einführung von Sammelklagen vermieden werden."
Die zehn Bereiche, in denen besonderer Handlungsbedarf besteht, sieht die Industrie auf den Feldern des nationalen und europäischen Gesellschaftsrechts, im Zivil- und Verbraucherrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, im Insolvenzrecht, beim Datenschutz und im Bilanzrecht. Ziel der rechtspolitischen Arbeit des BDI ist die wachstumsfreundliche Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln in Deutschland und Europa. Hierzu gehören zunächst klare und praxistaugliche Organisationsformen und -regeln für Gesellschaften auf nationaler und europäischer Ebene. Im Bereich des Vertragsrechts müssen die Privatautonomie gestärkt und das Verbraucherrecht ausgewogen geregelt werden. Da Deutschlands Wohlstand von seiner Innovationsfähigkeit abhängt, ist ferner der Schutz geistigen Eigentums zu sichern und auszubauen. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht außerdem im Insolvenzrecht, beim Datenschutz und im Bilanzrecht.
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EU-Verbraucherrecht nicht überregulieren
Der Vorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher muss die Interessen von Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen berücksichtigen. Die bislang vorgeschlagenen Regelungen würden dagegen zu erheblichen Mehrkosten für die Unternehmen - und damit letztlich zu höheren Verbraucherpreisen - führen.
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System der Vorstandsvergütungen nicht verrechtlichen
Der BDI unterstützt grundsätzliche eine Orientierung der Vergütung an der langfristigen Unternehmensentwicklung, weist aber darauf hin, dass bereits existierende Regeln zu Managergehältern und Haftungsfragen zunächst konsequent angewendet werden sollten, bevor neues Recht geschaffen oder bestehendes Recht geändert wird. Der Deutsche Corporate Governance Kodex darf nicht geschwächt werden.
Kollektivklagen nach US-Modell nicht in Europa einführen
Unterlassungsklagen, Kapitalanlegeransprüche, Lauterkeitsansprüche in Deutschland betreffen Sondergebiete; sie beziehen sich nur auf einen geringen Bruchteil von Klagen und können daher nicht Vorbild für eine EU-weite Klage nach amerikanischem Muster sein.
Verbesserung des Patentsystems in Europa schnell vorantreiben
Ein einheitliches, kostengünstiges und rechtssicheres europäisches Patentsystem ist unverzichtbar für die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
EU-Vergaberechtsschutz konsequent umsetzen
Die Reform darf nicht durch einen Abbau nötiger Rechtsschutzgarantien im nationalen Recht konterkariert werden.
Verbreitung von Public Private Partnership fördern
Ausdehnung der Pilotprojekte auf weitere Bereiche, Standards setzen, Informationsaustausch zu best practice-Beispielen bei PPP intensivieren.