Recht und Öffentliches Auftragswesen

Positionen des BDI

Stellungnahme des BDI zum Stockholmer Programm

Die Abschaffung des sogenannten Exequaturverfahrens ist nicht im Interesse der deutschen Industrie. Auch in Zukunft muss sichergestellt sein, dass Entscheidungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland nur dann anerkannt werden, wenn die Rechte der Beklagten gewahrt wurden. Diese Prüfung hat deutsche Unternehmen in der Vergangenheit beispielsweise auch vor unangemessenen Strafschadenersatzforderungen aus den USA bewahrt. Die Einführung der Sammelklage im Wettbewerbs- oder Verbraucherrecht lehnt der BDI strikt ab. Nicht konkretisierte Massenansprüche, Ausforschungsbeweis, Erfolgshonorare und Strafschadenersatz sind abzulehnen, zumal sie die Gerichte nicht entlasten. Das zeigen die Erfahrungen in den USA.
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Forderungskatalog des BDI zur neuen Legislaturperiode

Rechtspolitischer Forderungskatalog Der BDI hat zur Bundestagswahl 2009 einen rechtspolitischen Forderungskatalog für die neue Legislaturperiode vorgelegt. In dem Papier werden der deutsche und der europäische Gesetzgeber zur Schaffung wachstumsfreundlicher rechtlicher Rahmenbedingungen aufgerufen. BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf hierzu: "Zur Überwindung der Wirtschaftskrise ist es wichtiger denn je, Unternehmen auch im rechtlichen Bereich, insbesondere im Gesellschaftsrecht, neue Möglichkeiten zu eröffnen. Zudem müssen zusätzliche Belastungen, z.B. durch bürokratische Nichtdiskriminierungsregeln oder die Einführung von Sammelklagen vermieden werden."

Die zehn Bereiche, in denen besonderer Handlungsbedarf besteht, sieht die Industrie auf den Feldern des nationalen und europäischen Gesellschaftsrechts, im Zivil- und Verbraucherrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, im Insolvenzrecht, beim Datenschutz und im Bilanzrecht. Ziel der rechtspolitischen Arbeit des BDI ist die wachstumsfreundliche Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln in Deutschland und Europa. Hierzu gehören zunächst klare und praxistaugliche Organisationsformen und -regeln für Gesellschaften auf nationaler und europäischer Ebene. Im Bereich des Vertragsrechts müssen die Privatautonomie gestärkt und das Verbraucherrecht ausgewogen geregelt werden. Da Deutschlands Wohlstand von seiner Innovationsfähigkeit abhängt, ist ferner der Schutz geistigen Eigentums zu sichern und auszubauen. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht außerdem im Insolvenzrecht, beim Datenschutz und im Bilanzrecht.
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EU-Verbraucherrecht nicht überregulieren

Der Vorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher muss die Interessen von Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen berücksichtigen. Die bislang vorgeschlagenen Regelungen würden dagegen zu erheblichen Mehrkosten für die Unternehmen - und damit letztlich zu höheren Verbraucherpreisen - führen.
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System der Vorstandsvergütungen nicht verrechtlichen


Der BDI unterstützte die grundsätzliche Orientierung der Vergütung an der langfristigen Unternehmensentwicklung, wies aber darauf hin, dass die bereits existierenden Regeln zu Managergehältern und Haftungsfragen zunächst angewendet werden sollten, bevor neues Recht geschaffen oder bestehendes Recht geändert wird. Mit den Änderungen werde der Deutsche Corporate Governance Kodex geschwächt. Wichtig sei eine Zurückhaltung des Gesetzgebers insbesondere bei Regelungen, die nicht praktikabel oder nicht gerichtlich überprüfbar sind.

Kollektivklagen nach US-Modell nicht in Europa einführen

Unterlassungsklagen, Kapitalanlegeransprüche, Lauterkeitsansprüche in Deutschland betreffen Sondergebiete; sie beziehen sich nur auf einen geringen Bruchteil von Klagen und können daher nicht Vorbild für eine EU-weite Klage nach amerikanischem Muster sein.

Verbesserung des Patentsystems in Europa schnell vorantreiben

Ein einheitliches, kostengünstiges und rechtssicheres europäisches Patentsystem ist unverzichtbar für die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.

Gewerbliche Schutzrechte in ihrem Bestand stärken

Aufweichungsbestrebungen auf EU-Ebene, etwa im Designschutz, muss entgegengewirkt werden.

Zeitplan für Bürokratieabbau aufstellen

Um tatsächlich 25 Prozent der Bürokratielasten aus Informationspflichten bis 2011 »netto« abzubauen, muss ein konkreter Zeitplan erarbeitet werden, der auch konkrete Maßnahmen aufführt.

Auch sollte eine Neukonzeption des Normenkontrollrates diskutiert werden. Es sollte möglich werden, auch Gesetzesentwürfe aus dem Parlament und nicht nur Regierungsentwürfe zu untersuchen, um die Umgehung dieses Gremiums zu vermeiden.

EU-Vergaberechtsschutz konsequent umsetzen

Die Reform darf nicht durch einen Abbau nötiger Rechtsschutzgarantien im nationalen Recht konterkariert werden.

Verbreitung von Public Private Partnership fördern

Ausdehnung der Pilotprojekte auf weitere Bereiche, Standards setzen, Informationsaustausch zu best practice-Beispielen bei PPP intensivieren.

Meldungen

Stockholmer Programm

Europa braucht einen wirtschaftsfreundlichen Rechtsrahmen

 11.12.2009

"Der europäische Rechtsrahmen für die nächsten fünf Jahre muss wirtschaftsfreundlich sein."

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Ausländische Direktinvestitionen

Folgen der AWG Novelle für deutsche Unternehmen

 11.08.2009

Gemeinsame Veranstaltung von BDI und Hengeler Mueller zu den praxisrelevanten Auswirkungen der 13. Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes.

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Beteiligungstransparenz

BDI für schärfere Transparenzregeln am Kapitalmarkt

 22.02.2010

In einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium fordert der BDI Gesetzesänderungen im Kapitalmarktrecht.

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