Schutz kritischer Infrastrukturen

Schutz kritischer Infrastrukturen

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Mit Verabschiedung und Veröffentlichung der EPSKI-Richtlinie im Dezember 2008 im EU-Amtsblatt obliegt es nun dem deutschen Gesetzgeber, die Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht vorzunehmen.

EU-Richtlinie für den Schutz kritischer Infrastrukturen (EPSKI) beschlossen. Der Rat der EU hat die sog. EPSKI-Richtlinie im Dezember 2008 verabschiedet; sie muss nun bis zum 12. Januar 2011 in deutsches Recht umgesetzt werden. Betroffen sind nur die Sektoren Energie (Strom, Öl, Gas) und Verkehr. Ziel der Richtlinie ist es, dass in der EU Infrastrukturen, die von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen sind, vor einer (Zer-)Störung durch sämtlich denkbare Risiken besser geschützt werden. Im Verlauf des EU-Gesetzgebungsverfahrens wurde der Inhalt der Richtlinie deutlich verändert.  

Aus Sicht des BDI ist der nun gefundene Text, im sich insbesondere auch die Position der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft wiederfindet, gut geeignet, den Schutz europäischer Infrastrukturen voranzubringen, ohne dass dadurch das Subsidiaritätsprinzip verletzt oder die Verantwortung der Unternehmen beschnitten würden.

Der Schwerpunkt der Richtlinie liegt richtigerweise auf einer Verbesserung der Kommunikation. Richtig ist es ebenso, dass zunächst nur die beiden Sektoren Energie und Verkehr erfasst werden. Bevor – wie in der Richtlinie angekündigt – ab 2012 überprüft wird, ob auch die Informations- und Kommunikationstechnologien einbezogen werden sollten, ist genau zu untersuchen, ob sich das Instrumentarium der Richtlinie in der Praxis bewährt hat. Nun gilt es für den deutschen Gesetzgeber, eine Umsetzung zu finden, die den Anforderungen der Praxis auf schlanke Verfahren und schnellen Informationsaustausch gerecht wird. Der BDI plädiert dafür, solche Verfahren im engen Austausch und unter Einbeziehung der Infrastrukturbetreiber zu entwickeln.

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