Stabilitäts- und Wachstumspakt
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Der Stabilitäts- und Wachstumspakt bildet den Rahmen für die Budgetpolitik der Mitgliedstaaten – und für deren Haushaltsdisziplin.
Als Kernelemente des 1997 beschlossenen Paktes gelten: Die gesamtstaatliche Verschuldung darf 60 % des BIP und das jährliche Defizit 3 % des BIP nicht überschreiten. Jeder Mitgliedstaat, der den Euro eingeführt hat, legt Rat und Kommission ein jährlich zu aktualisierendes Stabilitätsprogramm vor. Darin sind mittelfristige Haushaltsziele, Anpassungspfade zur Erreichung der Ziele sowie die voraussichtliche Entwicklung der öffentlichen Schulden und der wirtschaftlichen Lage niederzulegen.
Seit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes in 2005 steht die ökonomische Einzelfallbewertung bei der Anwendung des Paktes im Vordergrund. Vor Einleitung eines Defizitverfahrens soll die EU-Kommission deutlich mehr Ausnahmetatbestände in Rechnung stellen. Zeiten starken wirtschaftlichen Wachstums sollen besser zur Haushaltskonsolidierung genutzt werden.
In einem gemeinsamen Währungsraum sind verbindliche Regeln wichtig, um die Finanz- und Haushaltsdisziplin sicherzustellen. Der Stabilitätspakt ist Basis für mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa. Deshalb setzt sich der BDI grundsätzlich für die strikte Anwendung der Maastricht-Kriterien ein.
Trotz der Krise darf der Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht leichtfertig über Bord geworfen werden. In dieser Situation sollten die im Pakt eingebauten Flexibilitätsmechanismen genutzt werden. Das mittelfristige Ziel, wieder ausgeglichene Haushalte anzustreben, ist aber nur mit einem intakten Stabilitäts- und Wachstumspakt zu erreichen.
