Statistikbelastung der Unternehmen

Statistikbelastung der Unternehmen

Die Entlastung der Unternehmen von statistischen Meldepflichten ist eine Daueraufgabe von hoher Priorität. Statistische Informationen sind nicht ohne Belastungen für die befragten Unternehmen zu haben.

Gleichwohl gibt es viele Möglichkeiten, statistische Daten so belastungsarm wir möglich zu erheben. Diese Möglichkeiten müssen konsequent ausgeschöpft werden. In den letzten Jahren wurde eine Vielzahl an Maßnahmen durchgeführt, die Belastung der Unternehmen zu reduzieren.

Änderung der Abschneidegrenze

Am 1.1.2007 wurde infolge des 1.Mittelstandsentlastungsgesetzes die Abschneidegrenze beim Berichtskreis für den Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe sowie für die monatliche Produktionserhebung geändert. Wurden in der Vergangenheit Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten befragt, so werden ab dem Berichtsmonat Januar 2007 nur noch Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigen erfasst. Die Berichtskreise für die monatliche Produktionserhebung und für den Monatsbericht sind dadurch erstmalig identisch. Die unterhalb dieser neuen Abschneidegrenze liegendenden Betriebe werden am 2007 nur noch in der vierteljährlichen Produktionserhebung nach ihrer Produktion und in dem neu eingeführten Jahresbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe nach den Beschäftigten, den Lohn- und Gehaltssummen sowie dem Umsatz befragt. Die Änderung der Abschneidegrenze hat eine deutliche Entlastung insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen von statistischen Meldepflichten zum Ziel. Der BDI und seine Mitgliedsverbände haben diesem Gesetzesvorhaben daher mehrheitlich zugestimmt.

Anhebung der Meldeschwelle in der Intrahandelsstatistik 

Rund 70 000 deutsche Unternehmen, die derzeit am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmen, sind verpflichtet, monatlich statistische Informationen über ihre Warenaus- und -eingänge zu übermitteln. Zum 1.1.2009 wurden die Meldeschwellen in der Intrahandelsstatistik von 300 000 Euro auf 400 000 Euro angehoben. Die Änderung der Abschneidegrenze führt zu einer deutlichen Entlastung insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen von statistischen Meldepflichten. Der BDI und seine Mitgliedsverbände haben dieser Anpassung daher mehrheitlich zugestimmt.

e.STATISTIK.core: Datenmeldung aus dem betrieblichen Rechnungswesen

Über das Online-Verfahren eSTATISTIK.core können Unternehmen Statistikdaten automatisiert aus ihrem betrieblichen Rechnungswesen gewinnen. Die Daten für die entsprechende Statistik werden quasi „per Knopfdruck“ erstellt und via Internet an eine zentrale Dateneingangsstelle der Statistikämter versendet. Diese prüft die Datenpakete und verteilt sie automatisch zur Weiterverarbeitung an das jeweils zuständige statistische Amt. Voraussetzung ist – neben einem Internetzugang –, dass die erfragten Statistikdaten im Unternehmen elektronisch vorhanden sind, und ein sogenanntes Statistikmodul in die Unternehmenssoftware integriert ist, welches die Zusammenstellung und Lieferung der Datenpakete übernimmt.

DIW-Studie "Die Bedeutung der Belastung durch amtliche Statistiken"

Diskussionen über Belastungen der Wirtschaft haben oft die amtliche Statistik zum Gegenstand, deren Berichtspflichten vielfach als unnötig und zeitraubend angesehen werden. Eine Untersuchung des DIW hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese subjektiven Einschätzung empirisch zu überprüfen. Die Untersuchung - die sich auf Angaben von rund 75 000 Unternehmen stützt - hat ergeben, dass der durchschnittliche Aufwand von Unternehmen für die Meldung zur amtlichen Statistik pro Monat rund eine Stunde beträgt und damit gegenüber anderen gesetzlichen Melde- und Aufzeichnungspflichten relativ gering ausfällt. Gleichwohl hat ein kleiner Teil der Unternehmen regelmäßig zeitaufwendige Statistikmeldungen zu erbringen.

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