Der VIU spricht nicht für den Mittelstand
BDI-Mittelstandspanel
Der so genannte "Verband Innovativer Unternehmen" (VIU) spricht nicht für den industriellen Mittelstand,
wenn er wiederholt in der Presse mit der Behauptung auftritt, eine steuerliche Forschungsförderung sei mittelstandsfeindlich, weil sie die Projektförderung bedrohe. (VDI-Nachrichten vom 07.05.2010; Impulse vom 01.06.2010). Weder aus den Fraktionen des Bundestages noch von den Bundesministerien oder gar der Bundesregierung noch vom BDI wird vorgeschlagen, durch die steuerliche Forschungsförderung Teile der Projektförderung – und zwar ganz unabhängig davon, ob sie thematisch ausgerichtet oder themenoffen ist – zu ersetzen. Vielmehr nimmt der BDI die Argumentation der Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI) auf, aus der sich ergibt, dass andere OECD-Staaten die unternehmerische Forschung und Entwicklung wesentlich mehr fördern als Deutschland, teilweise mit weit mehr als 10 Prozentpunkten über der durchschnittlichen deutschen Förderhöhe von 5,9 Prozent, von der allerdings viele Unternehmen noch nichts gesehen haben.
Ein wesentlicher Grund: Deutschland hat nur die Projektförderung, aber keinerlei steuerliche Förderung. Genau das möchten wir ändern – für mittelständische Unternehmen mindestens genauso wie für Großunternehmen. Dadurch geht niemanden etwas verloren – auch mittelständische Unternehmen können bei der Projektförderung bleiben, bekommen aber in der Tat dort, wo sie diesen Weg mit Antragsverfahren und Ablehnungsrisiko, aber in der Regel höheren Fördersätzen nicht beschreiten wollen, eine viel leichter zugängliche Förderung. Die steuerliche Forschungsförderung ist keine politische Mogelpackung. Eine Mogelpackung ist die vollkommen verdrehte Argumentation des Verbandes Innovativer Unternehmen“, einem Zusammenschluss so genannter Forschungs-GmbH’s auf dem Territorium der früheren DDR. Der industrielle Mittelstand jedenfalls, der nahezu geschlossen im BDI organisiert ist, plädiert eindeutig für die steuerliche Forschungsförderung (siehe Memorandum vom 26.04.2010).
