Steuervereinfachungsgesetz 2011
Die Steuervereinfachungen greifen bislang zu kurz.
Der BDI begrüßt das Ziel, mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf die "Steuerpraxis zu vereinfachen, vorhersehbarer zu gestalten und von unnötiger Bürokratie zu befreien". Die Maßnahmen gehen jedoch nicht weit genug.
Um die genannten Ziele auch für die Unternehmen zu erreichen, hatte der BDI bereits im August 2010 mit der "Mängelliste des deutschen Steuerrechts" umfangreiche Vorschläge für Vereinfachungen im Steuerverfahrensrecht und im materiellen Unternehmensteuerrecht vorgelegt.
Von den jetzt im Regierungsentwurf zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 vorgesehenen Punkten ist aus Sicht der Wirtschaft in erster Linie die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung von Bedeutung. Hier ist das BMF auf einem guten Weg, auch wenn im Detail noch Diskussionsbedarf besteht.
