Steuervereinfachungsgesetz 2011

Steuervereinfachungsgesetz 2011

Die Steuervereinfachungen greifen bislang zu kurz. Die Steuervereinfachungen greifen bislang zu kurz.

Der BDI begrüßt das Ziel, mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf die "Steuerpraxis zu vereinfachen, vorhersehbarer zu gestalten und von unnötiger Bürokratie zu befreien". Die Maßnahmen gehen jedoch nicht weit genug.

Um die genannten Ziele auch für die Unternehmen zu erreichen, hatte der BDI bereits im August 2010 mit der "Mängelliste des deutschen Steuerrechts" umfangreiche Vorschläge für Vereinfachungen im Steuerverfahrensrecht und im materiellen Unternehmensteuerrecht vorgelegt.  

Von den jetzt im Regierungsentwurf zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 vorgesehenen Punkten ist aus Sicht der Wirtschaft in erster Linie die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung von Bedeutung. Hier ist das BMF auf einem guten Weg, auch wenn im Detail noch Diskussionsbedarf besteht.

Meldungen

Steuervereinfachungsgesetz geht nicht weit genug

20 Vorschläge zur Steuervereinfachung

Das Steuerrecht lässt sich vereinfachen. 28.07.2011

Der BDI hat "20 Vorschläge zur Steuervereinfachung" zusammengestellt.

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Nach Einigung im Vermittlungsausschuss:

Steuervereinfachungsgesetz 2011 verkündet

Der Vermittlungsausschuss ist erfolgreich. 04.11.2011

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2011/ Nr. 55, S. 2131).

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Steuervereinfachung

Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Die elektronische Rechnung wird Papierrechnung gleichgestellt. 10.02.2011

Die Wirtschaft unterstützt die vorgesehenen Vereinfachungen der elektronischen Rechnungsstellung.

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