Stiftung Datenschutz
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Die Regierungskoalition plant die Errichtung einer Stiftung Datenschutz.
Laut einem Eckpunktepapier der Stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz soll die öffentlich-rechtliche Einrichtung Prüfverfahren durchführen und Gütesiegel vergeben. Zweite Kernaufgabe soll laut dem vorgeschlagenen Konzept das Testen von Produkten und Verfahren nach dem Vorbild der »Stiftung Warentest« sein. Weiter soll die Stiftung Bildungsangebote bereitstellen und Forschungen zur Weiterentwicklung des Datenschutzrechts fördern.Unbestritten spielen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit für Unternehmen, Bürger und Verbraucher eine große Rolle. Neue technische Möglichkeiten bergen nicht nur bislang unbekannte Chancen der Kommunikation, sondern auch Gefahrenquellen für den Schutz und die Sicherheit der Daten. Die bestehenden datenschutzrechtlichen Regelungen werden daher durch die technischen Neuerungen herausgefordert.
Aus Sicht des BDI besteht allerdings keine Notwendigkeit für die Gründung der vorgeschlagenen Stiftung Datenschutz. Denn es darf nicht übersehen werden, dass bereits umfassende gesetzliche Regelungen – auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene – getroffen worden sind, die dem Schutz der Daten des Verbrauchers dienen. Auch werden diese bestehenden gesetzlichen Regelungen aktualisiert und dem technischen Fortschritt und neuen Gegebenheiten angepasst.
Der BDI bezweifelt, dass eine nach den im Eckpunktepapier der FDP vorgesehenen Aufgaben und Strukturen errichtete Stiftung Datenschutz dem Wunsch der Verbraucher nach mehr Kontrolle und Information gerecht werden kann. Aus Sicht des BDI ist von der Einrichtung der Stiftung Datenschutz in der vorgeschlagenen Form kein Mehrwert zu erwarten. Der BDI hat daher ausführlich Stellung genommen zu dem Eckpunktepapier der FDP.
