Technischer Arbeitsschutz

Fachveranstaltung

BDI-VCI-Symposium "Luftgrenzwerte"

 © BDI
22.09.2010

Positive Resonanz bei Fachpublikum zu BDI-VCI-Symposium "Luftgrenzwerte" am 16./17. September 2010!

Die Grenzwertsetzung befindet sich in Europa nicht zuletzt durch die REACH-Verordnung im Wandel. Die geänderten rechtlichen Anforderungen und vor allem neue wissenschaftliche Erkenntnisse lassen Änderungen bei der zukünftigen Bewertung und Ableitung von Expositionsgrenzwerten am Arbeitsplatz erwarten. In offener Diskussion mit den zuständigen Fachministerien sowie der Wissenschaft standen daher beim Luftgrenzwerte-Symposium am 16. und 17. September 2010 in Berlin die nicht adversen Effekte im Vordergrund. Dieser Themenkreis wird auch im Hinblick auf die Informationen, die mit REACH und den DNELs im Sicherheits- datenblatt auf die Stoffhersteller und -anwender zukommen werden, als prioritär gesehen. Eine zentrale Fragestellung war "Wie werden neue Grenzwerte festgelegt und existierende an neue wissenschaftliche Ergebnisse angepasst und korrigiert?". Dabei ist immer das übergeordnete Ziel im Auge zu behalten: Im Arbeitsschutz dienen Grenzwerte dazu, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Dieses ist ein zentrales und selbstverständliches Ziel eines jeden verantwortlich handelnden Unternehmens.

In der Vergangenheit erfolgte die Ermittlung von arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten hauptsächlich im nationalen Rahmen. In Deutschland haben wir hierfür in den vergangenen Jahrzehnten sehr gut funktionierende Mechanismen und leistungs- fähige Strukturen entwickelt. Die Zusammenarbeit der verschiedenen beteiligten Akteure ist gut eingespielt und funktioniert: Wissenschaft, Behörden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeiten konstruktiv zusammen und verfolgen gleichgerichtete Ziele. Heute und künftig noch verstärkt werden Grenzwerte auf europäischer Ebene formuliert. Daraus ergeben sich neue Vorgehensweisen und Mechanismen, hieran werden die Beteiligten in den kommenden Jahren noch intensiv arbeiten müssen. Mit REACH hat sich der Rahmen für Grenzwertsetzungen auch inhaltlich stark verändert und konfrontiert die Akteure u. a. mit den folgenden Fragestellungen: Wie stehen die künftig vermehrt abgeleiteten DNEL- und DMEL-Werte zu den bewährten Grenzwerten? Welchen Stellenwert hat ein vom Hersteller ermittelter DNEL- oder DMEL-Wert im Vergleich zu einem Grenzwert, den eine wissenschaftliche Fach- kommission oder der Ausschuss für Gefahrstoffe in rechtlich legitimierter Weise festlegt? Welche Veränderungen sind notwendig und wie kann der Informations- gewinn durch REACH für den Arbeitsschutz optimal genutzt werden? Eine erste Basis zur Beantwortung dieser Fragen konnte mit dem Luftgrenzwerte-Symposium gelegt werden.




Bitte Felder mit * ausfüllen!

Ihre Mail wurde erfolgreich versendet.

Herzlichen Dank, dass Sie diese Seite weitergeleitet haben

Bitte Felder mit * ausfüllen!

Dialogcenter