Schutz der Europäischen Investitionen nach Lissabon
Fabrik
© BDI/fotolia (indian neeleman)
Datum:
09.12.2010
bis 09.12.2010
Uhrzeit:
10:00
bis 13:30
Uhr
Ort:
Berlin
Der Schutz von Direktinvestitionen deutscher Investoren im Ausland wird bislang durch Investitionsschutz- und Förderverträge der Bundesregierung mit den Partnerländern gewährleistet. Mit dem Lissabon-Vertrag ist die Kompetenz für den Investitionsschutz auf die EU übergegangen. Über die zukünftige Ausgestaltung des Investitionsschutzes wollen wir mit Investoren und Politik diskutieren.
Der BDI, die Rechtsanwaltskanzlei K&L Gates und die Gesellschaft zur Förderung von Auslandsinvestitionen (GFA) laden Sie herzlich zu dieser Veranstaltung ein.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.bdi.eu/Direktinvestitionen-Lissabon_Direktinvestitionen.htm
Die Veranstaltung wird für den BDI durch die Industrie-Förderung Gesellschaft mbH, Gertraudenstraße 20, 10178 Berlin, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt.

