US-Konjunkturprogramme

US-Konjunkturprogramme

Im Februar 2009 unterzeichnete US-Präsident Obama den American Recovery and Reinvestment Act (ARRA) mit einem Umfang von 787,2 Mrd. Dollar.

Mit dem American Recovery and Reinvestment Act (ARRA) will die US-Regierung so schnell wie möglich die amerikanische Wirtschaft aus der Rezession führen, den privaten Konsum ankurbeln und dadurch einen noch stärkerer Rückgang der Arbeitsplätze verhindern. Langfristig möchte sie ein nachhaltiges Wachstum und größere Effizienz im Energie- und Gesundheitssektor erreichen. Bis 2012 will die amerikanische Regierung durch das Konjunkturprogramm 3,5 Mio Arbeitsplätze schaffen. Diese Maßnahmen mit einem Umfang von insgesamt $787 Mrd. haben direkten oder indirekten Einfluss auf die Wirtschaft und eröffnen viele Möglichkeiten für deutsche und amerikanische Unternehmen.

"Buy American" - Bestimmungen im American Recovery and Reinvestment Act (ARRA)

Der ARRA enthält eine Klausel, nach der die Vergabe der Mittel „Buy-American“ Bestimmungen unterliegen. Ihre Umsetzung sieht vor, dass bei öffentlichen Auftragsvergaben Produkte und Leistungen aus den USA bevorzugt werden, solange dies im Einklang mit internationalen Verpflichtungen der USA erfolgt.

Der BDI ist sehr besorgt, über die im US-Konjunkturpaket enthaltenen "Buy American"-Bestimmungen. Diese könnten insbesondere die exportorientierte deutsche Industrie treffen. Dass bei öffentlichen Aufträgen US-Produkte bevorzugt werden, ist das protektionistisch falsche Signal in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Bei der Wirtschaft besteht nach wie vor Unsicherheit, wie sich diese Bestimmungen in der Praxis auswirken werden. Nicht alle US-Bundesstaaten haben das internationale Abkommen über öffentliche Ausschreibungen das sog. Government Procurement Agreement (GPA) der Welthandelsorganisation unterschrieben. Insbesondere die fehlenden Definitionen der genannten Bedingungen „Produced in the US“ und „Manufactured Goods“ sorgen für Verunsicherung. Nach dem jetzigen Wortlaut können Rechtsexperten nicht mit Sicherheit sagen, ob beispielsweise ausländischer Stahl, der in den USA veredelt wird, als „Produced in the US“ bezeichnet werden kann.

Ökonomisch stellt dieser defensive Ansatz keine vernünftige Antwort dar. Denn er erkauft kurzfristige Sicherheit mit langfristigen Wohlfahrtsverlusten. Zudem besteht die Gefahr, dass andere Handelspartner ebenfalls Beschränkungen einführen und es zu einer Protektionismus-Spirale kommt: Einige Staaten, vor allem Schwellen- und Entwicklungsländer, haben bereits Zölle angehoben. Wenn wir uns einmauern, vergeben wir die Chance, derzeitige konjunkturelle Schwächephase rasch zu überwinden.

Gerade deshalb setzt der BDI – auch im Rahmen des G8- und G20-Prozesses – ein wichtiges internationales Signal gegen Protektionismus. Grenzüberschreitende Investitionen sind eine wichtige Triebfeder für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung. Deutsche Unternehmen haben rund 785 Mrd. Euro im Ausland investiert. Deutschland ist nicht nur Exportweltmeister, sondern auch eines der wichtigsten Herkunftsländer von Auslandsinvestitionen.

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