Umwandlungsrecht

Umwandlungsrecht

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Gesellschaften können sich in andere Rechtsformen umwandeln. Als Umwandlungsmöglichkeiten stehen Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel von Gesellschaften zur Verfügung.

Im Umwandlungsgesetz sind die rechtlichen Vorgaben für solche Umwandlungen geregelt.

Das Umwandlungsgesetz ist als Baukastengesetz aufgebaut. Es basiert zum Teil auf europäischen Vorgaben. Durch deren Weiterentwicklungen sind regelmäßig auch Änderungen des deutschen Umwandlungsgesetzes notwendig. Der BDI begleitet sowohl die europäischen Änderungen als auch die nationalen Gesetzgebungsverfahren intensiv.

Wichtige Stellungnahmen aus diesem Bereich:

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