Umwandlungsrecht
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Gesellschaften können sich in andere Rechtsformen umwandeln. Als Umwandlungsmöglichkeiten stehen Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel von Gesellschaften zur Verfügung.
Im Umwandlungsgesetz sind die rechtlichen Vorgaben für solche Umwandlungen geregelt.
Das Umwandlungsgesetz ist als Baukastengesetz aufgebaut. Es basiert zum Teil auf europäischen Vorgaben. Durch deren Weiterentwicklungen sind regelmäßig auch Änderungen des deutschen Umwandlungsgesetzes notwendig. Der BDI begleitet sowohl die europäischen Änderungen als auch die nationalen Gesetzgebungsverfahren intensiv.
Wichtige Stellungnahmen aus diesem Bereich:
- BDI-Stellungnahme vom 3. November 2010 zum Regierungsentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
- BDI-Stellungnahme vom 30. April 2010 zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
- BDA/BDI-Stellungnahme vom 30. Oktober 2006 zu dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Regelung über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (BT-Drs. 16/2922)
- BDI/BDA/DIHK/GDV-Stellungnahme (deutsch) vom 21. Januar 2005 zu dem vom EU-Rat am 25.11.2004 beschlossenen Kompromiss zum Vorschlag für eine Europäische Fusionsrichtlinie sowie BDI/BDA/DIHK/GDV-Stellungnahme (englisch)
- BDI/BDA/DIHK/GDV-Stellungnahme vom 30. Januar 2004 zum Vorschlag für eine Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (KOM (2003) 703)
