Zeitnahe Betriebsprüfung

Zeitnahe Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfungsordnung soll geändert werden. Die Betriebsprüfungsordnung soll geändert werden.

Lange Betriebsprüfungsdauern und große Abstände zwischen Prüfungszeitraum und Beginn der Prüfung bei Groß- und Konzernbetrieben werden in Deutschland schon lange beklagt.

Vergleiche mit anderen EU-Ländern zeigen, dass Betriebsprüfungen in anderen EU-Ländern deutlich schneller durchgeführt werden. Der BDI hat einige Reformvorschläge zur Beschleunigung von Betriebsprüfungen erarbeitet ("BDI-Positionen Zeitnahe Betriebsprüfung"). Um eine generelle Beschleunigung von Betriebsprüfungen zu erreichen, werden neben der bereits umgesetzten bundeseinheitlichen Regelung des Instituts der "Zeitnahen Betriebsprüfung" in der Betriebsprüfungsordnung (BpO) insbesondere auch Änderungen der Abgabenordnung vorgeschlagen.

Am 8. Juli 2011 hat der Bundesrat der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung" zugestimmt (BR-Drs. 330/11) mit der das Institut der zeitnahen Betriebsprüfung im Rahmen eines neuen § 4a BpO erstmalig bundeseinheitlich kodifiziert wird. Die verabschiedete Vorschrift des § 4a BpO gilt erstmalig für alle Außenprüfungen, die nach dem 01.01.2012 angeordnet werden. Der BDI hatte sich gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden kritisch gegenüber dem vorliegenden Entwurf geäußert und Vorschläge für eine konkretere Ausgestaltung der Vorschrift vorgelegt (Stellungnahme der Spitzenverbände vom 20. April 2011).

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