Beaufsichtigung von Ratingagenturen
Die Steuervereinfachungen greifen bislang zu kurz.
Die Europäische Kommission hat Vorschläge zur Beaufsichtigung von Ratingagenturen vorgelegt.
Angesichts der jüngsten Entwicklungen an den Finanzmärkten plant die Kommission, die Tätigkeit der Ratingagenturen auf EU-Ebene einer formellen Regulierung zu unterwerfen. Die Finanzkrise habe gezeigt, dass die praktizierte Selbstregulierung der Ratingbranche (die im Wesentlichen auf dem IOSCO-Verhaltenskodex basiert) nicht funktioniere. Nach Auffassung der Kommission haben die Ratingagenturen die Kreditrisiken der strukturierten Finanzprodukte unterschätzt und in ihren Ratings die Verschlechterung der Marktbedingungen nicht frühzeitig widergespiegelt.
Damit komme den Ratingagenturen für die derzeitige Finanzmarktkrise eine große Verantwortung zu. Die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Vorschläge zielen darauf ab, hohe qualitative Standards für die Tätigkeit von Ratingagenturen zu gewährleisten. Dazu sollen grundlegende Anforderungen für Agenturen vorgegeben werden, die diese im Hinblick auf ihre Zulassung und die Ausübung ihrer Ratingtätigkeit in der EU künftig einhalten müssen. Mit den Kommissionsvorschlägen soll vor allem gewährleistet werden, dass Ratings verlässliche Informationen für die Anleger liefern. Die Ratingagenturen müssen solide Ratingmethoden anwenden, die Transparenz ihrer Ratingtätigkeit erhöhen und insbesondere Vorkehrungen treffen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Vorschläge tragen überdies den vorhandenen Standards und Entwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung. In den USA bestehen bereits seit Mitte der 70er Jahre Vorschriften für Ratingagenturen, die nun ebenfalls auf dem Prüfstand stehen. Die Europäische Kommission schlägt darüber hinaus zwei konkrete Optionen für eine effiziente EU-Kontrolle der Ratingagenturen vor:
- Verstärkte Koordinierungsrolle des „Committeeof European Securities Regulators" (CESR) sowie enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden
- Einrichtung einer Europäischen Agentur (entweder CESR oder neue Agentur) für die EU-weite Registrierung von Ratingagenturen und Kontrolle ihrer Tätigkeit durch die nationalen Regulierungsbehörden
Der BDI plant, zu den Konsultationsdokumenten der EU-Kommission eine Stellungnahme abzugeben.

