Bilanzrecht

Bilanzrecht

Das im Frühjahr letzten Jahres in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz stellt die größte Bilanzrechtsreform in Deutschland seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985 dar. Auf europäischer Ebene sollen die EU-Rechnungslegungsrichtlinien überarbeitet werden. Neben einer Modernisierung und Vereinfachung der bestehenden Regelungen sollen Kleinstunternehmen von der europäischen Rechnungslegungspflicht befreit werden. Diskutiert wird eine Einführung des IFRS auch für KMU.

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Das Gesetz ist das Ergebnis einer langjährigen Diskussion um die Fortentwicklung des deutschen Bilanzrechts und die Annäherung an internationale Bilanzierungsgrundsätze. Die Unternehmen und alle anderen am Rechnungslegungsprozess Beteiligten haben diesen Prozess intensiv und konstruktiv begleitet.

Durch das BilMoG erhalten deutsche Unternehmen aus unserer Sicht eine kostengünstige und einfache Alternative zu den komplexen internationalen Rechnungslegungsvorschriften International Financial Reporting Standards (IFRS). Die Reform soll im Rahmen der Neuausrichtung der Handelsbilanz insbesondere den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen entgegen kommen. Hingegen wurde dem Wunsch der bereits nach IFRS bilanzierenden Unternehmen nach direkter Übernahme einzelner IFRS-Regelungen in das Handelsgesetzbuch (HGB) nicht entsprochen. Das BilMoG beschreitet vielmehr einen eigenen Weg zur Umsetzung einer informationsorientierten Rechnungslegung – zu denken ist hier etwa an die Regelungen zur Bewertung von Pensionsrückstellungen.

Die mit dem BilMoG gefundene Lösung räumt mit einer Reihe von Wahlrechten auf und stärkt den Gleichlauf von Handels- und Steuerbilanz. Auf der anderen Seite wird jedoch die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgegeben. Zudem bedeutet die jetzt erreichte Annäherung an internationale Bilanzierungsgrundsätze insgesamt einen größeren Bilanzierungs- und Prüfungsaufwand. Dennoch findet die im Ergebnis erreichte Modernisierung des deutschen Bilanzrechts und die Entwicklung hin zu einer informationsorientierten Bilanzierung breite Unterstützung in der Wirtschaft.

4. und 7. Rechnungslegungsrichtlinie

Die Europäische Kommission machte bereits im Februar 2009 konkrete Vorschläge zur Vereinfachung der 4. und 7. Richtlinie in Hinblick auf Kleinstunternehmen. Danach sollten Kleinstunternehmen (die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten: Bilanzsumme 500.000 EUR, Nettoumsatzerlöse 1.000.000 EUR und durchschnittlich zehn Beschäftigte im Geschäftsjahr) von der europäischen Bilanzierungspflicht befreit werden. Eine Umsetzung der Pläne wurde bislang nicht realisiert; der BDI unterstützt die Vorschläge weiterhin. Bei einer erfolgreichen Umsetzung könnte der deutsche Gesetzgeber die geplanten Vereinfachungsmöglichkeiten für Unternehmen, die am Bilanzstichtag die entsprechenden Schwellenwerte nicht überschreiten nutzen, um kleine Kapitalgesellschaften (GmbH, GmbH & Co KG) zu entlasten. Der BDI sieht hier erhebliches Potential zur Entbürokratisierung. Für die nicht in den Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts fallenden Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) könnten schon jetzt Erleichterungen ermöglicht werden. Die im BilMoG geschaffene Vereinfachung für Einzelkaufleute bleibt hinter den Möglichkeiten zurück.

Aus Sicht des BDI sollten flexiblere Vorschriften für den Übergang zwischen Größenklassen geschaffen werden. Die Ausnahmeregelungen zur Veröffentlichung sind auf mittelgroße Unternehmen ohne externe Nutzer auszuweiten. Das Prinzip think small first steht dabei auch für den Erhalt der nationalen Rechtssetzungskompetenz im Bilanzrecht. Der BDI ist gegen eine allgemeine Einführung des IFRS für KMU als Alternative und damit Ersatz der 4. und 7. Richtlinie. Die Kommission und der deutsche Gesetzgeber sollten allerdings eine Zulassung der IFRS für KMU für den Konzernabschluss von nicht öffentlich rechenschaftspflichtigen Tochtergesellschaften prüfen. Diese Unternehmen könnten durch die Anwendung des IFRS für KMU an Stelle der Full-IFRS entlastet werden. Auch können IFRS für KMU eine Entlastung für all die Unternehmen bringen, die als nicht kapitalmarktorientiertes Tochterunternehmen in einen Konzernabschluss eingebunden sind.

Die EU-Kommission hat eine Konsultation zum IFRS für KMU durchgeführt. Das Ergebnis ist die Grundlage für konkrete Vorschläge zur Überarbeitung der 4. und 7. Richtlinie.

Themen

Internationale Rechnungslegung

Aufgrund der EU-Verordnung zur Rechnungslegung von 2002 sind sämtliche kapitalmarktorientierten Unternehmen verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellen. mehr

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