Außenwirtschaftsrecht
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Komplizierte Exportkontrollverfahren belasten die Wettbewerbsfähigkeit in der deutschen Exportindustrie empfindlich. Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit im Außenwirtschaftsverkehr muss wiederhergestellt werden.
Komplizierte Exportkontrollverfahren belasten die Wettbewerbsfähigkeit in der deutschen Exportindustrie empfindlich. Die Balance zwischen der Freiheit und Sicherheit im Außenwirtschaftsverkehr muss wiederhergestellt werden.
Exportkontrollen sind nicht nur rechtliche Verpflichtung, sondern liegen im ureigenen Interesse der Unternehmen. Wirksame Exportkontrollen steigern die Reputation der Industrie. Die Qualität der Exportkontrolle wird in erster Linie dadurch bestimmt, dass die gesetzlichen Vorgaben von den Unternehmen umgesetzt werden können. Verlässliche, transparente und zügige Verfahren sind von großer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Exportindustrie.
Wichtig sind eine Entbürokratisierung der Verfahren und die Einführung verbindlicher Fristen, innerhalb derer Exportgenehmigungen beschieden werden müssen. Die in der Koalitionsvereinbarung und Außenwirtschaftsoffensive der Bundesregierung angekündigte Entschlackung des Außenwirtschaftsgesetzes und wirtschaftsnahe Ausgestaltung der Exportkontrollen müssen zügig umgesetzt werden. Eine Novellierung der EU-Dual-Use-Verordnung ist aktuell nicht erforderlich und es muss auch künftig gewährleistet sein, dass nationale Allgemeingenehmigungen genutzt werden können.
