Bürokratieabbau und Steuervereinfachung
Der Bürokratieabbau im Steuerrecht muss umgesetzt werden.
Die Bürokratielasten im Steuerrecht haben sich stetig erhöht und stellen für die Unternehmen eine zunehmende Belastung dar. Daher hat auch die Bundesregierung das Ziel einer Steuervereinfachung und einer Befreiung von unnötigen Bürokratielasten in den Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 aufgenommen. Die Koalitionspartner sind gefordert, die Vorgaben nach einer Vereinfachung des Steuerrechts jetzt umzusetzen.