Fusionskontrolle

Fusionskontrolle

Aufgabe der Fusionskontrolle ist es, externes Wachstum durch Unternehmenszusammenschlüsse auf ihre Vereinbarkeit mit dem Wettbewerb auf den betroffenen Märkten zu überprüfen.

Seit seiner Gründung bekennt sich der BDI zu einer freiheitlichen und funktionierenden Wettbewerbsordnung. Er hat daher die Entwicklung des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts der vergangenen fünfzig Jahre aktiv begleitet und mitgestaltet.

Aktuell wird über die Einführung des europäischen SIEC-Tests in das deutsche Fusionskontrollrecht diskutiert. Der Test, ob ein “significant impediment of effective competition“, also eine spürbare Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs, vorliegt, erweitert den Eingriffstatbestand für die Kartellbehörde. Rechtssicherheit für die Unternehmen ist erst durch eine gerichtsfeste Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission zum SIEC-Test zu erwarten. Der Aufbau einer solchen Entscheidungspraxis wird aber noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Die mögliche Einführung des SIEC-Tests ins deutsche Recht wird durch den BDI daher kritisch verfolgt.

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