Insolvenzrecht
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Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Zahl der Unternehmensinsolvenzen deutlich erhöht.
Im Jahr 2009 haben die deutschen Amtsgerichte 32 687 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das entspricht einem Anstieg von11,6 % gegenüber dem Vorjahr.
Die Krise hat an einigen Stellen des Insolvenzrechts Reformbedarf deutlich gemacht. Überlegungen der Bundesregierung, ein auf die Fortführung von Unternehmen gerichtetes Insolvenzrecht zu fördern, gehen aus Sicht des BDI in die richtige Richtung.
Die geplante Reform des Insolvenzverfahrens sollte ein europäisch konkurrenzfähiges Sanierungsverfahren gewährleisten und folgende Ziele verfolgen: Erleichterung von Sanierungen mit Erhalt des Rechtsträgers, erleichterter Ausschluss von Altgesellschaftern vom Sanierungsgewinn, Beschleunigung der Verfahren, Vermeidung des Insolvenzstigmas und Verbesserung der Einflussmöglichkeiten von Gläubigern.
Der BDI tritt für eine Flexibilisierung des Insolvenzplanverfahrens durch Stärkung der Eigenverwaltung und Einbindung der Altgesellschafter einerseits und Eingriffe in die Gesellschafterrechte durch Förderung von „Debt-to-Equity-Swaps“ andererseits ein. Außerdem müssen wirksame Mechanismen gefunden werden, Störerstrategien auf Gläubigerseite entgegenwirken zu können.
Darüber hinaus gilt es, die Regeln für die Auswahl und Vergütung des Insolvenzverwalters, die gerichtliche Zuständigkeit bezüglich der möglichen Einbindung der Kammern für Handelssachen und die Besteuerung von Sanierungsgewinnen zu überprüfen.
Im Insolvenzrecht besteht auch im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes Handlungsbedarf. Die Fortwirkung von Lizenzen über geistiges Eigentum in der Insolvenz des Lizenzgebers ist für die Industrie außerordentlich wichtig, so dass wir die Aufnahme einer solchen Regelung, wie sie in der letzten Legislaturperiode in Form des § 108a InsO bereits vorgesehen war, nachdrücklich begrüßen würden. Die Gründe für die notwendige Änderung liegen in der außergewöhnlich hohen wirtschaftlichen Bedeutung der Lizenzverträge für die Industrie.
Lizenzverträge über geistiges Eigentum wie Patente und Know-how veranlassen Industrieunternehmen, langfristig zu investieren, um neue Technologien, Produkte und ihren Vertrieb zu entwickeln. In der Insolvenz des Lizenzgebers entscheidet anders als früher jetzt der Insolvenzverwalter allein über den Fortbestand des Lizenzvertrages. Beendet er den Vertrag, steht das Lizenz nehmende Unternehmen nach allen Investitionen und Anstrengungen mit leeren Händen da. Diese Situation muss dringend geändert werden, damit für die Industrie Investitionssicherheit besteht, Produktion und Arbeitsplätze nicht gefährdet werden und der Forschungsstandort Deutschland attraktiver wird.
Im Übrigen sollten auch sonstige Änderungen im Insolvenzrecht nicht ausschließlich aus der Sicht der Verwalter und Behörden vorgenommen werden. Die Interessen der Mitbewerber am Markt sowie der Kunden und Partner eines insolventen Unternehmens müssen angemessen berücksichtigt werden, damit die Betroffenen nicht zu Kostenbeitragszahlern für fruchtlose Insolvenzverfahren werden.
- Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Verkürzung der Restschuldbefreiung, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen, 16. März 2012
- Stellungnahme zur Reform des Insolvenzrechts, 15. Oktober 2010
- Gemeinsames Positionspapier BDI und BDA zur Insolvenzrechtsreform, 09. März 2010
